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Berliner Senat hält Vornamen von Messer-Männern geheim – AfD klagt

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Bislang gab der Berliner Senat der AfD-Fraktion Auskunft zu Vornamen von Tatverdächtigen von Messerangriffen. Damit ist unter dem CDU-geführten Laden  jetzt Schluss. 

Welche Vornamen tragen die Messerangreifer mit deutschem Pass? Die Berliner AfD-Fraktion will es wissen, doch der, vom CDU-Soldaten Kai Wegner angeführte Senat verweigert die Antwort. Die Fraktion wird nun vor das Verfassungsgericht ziehen.

Die AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus hat vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof ein Organstreitverfahren gegen den Senat eingeleitet. Der Grund: Der Senat verweigert eine vollständig Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu den Messerdelikten des vergangenen Jahres. In der Anfrage hatte die AfD wissen wollen – und wahrscheinlich auch der Großteil der Biokartoffeln – wie die 20 häufigsten Vornamen von Tatverdächtigen mit deutscher Staatsbürgerschaft lauten. Diese Frage wurde bislang von der vergangenen links-grünen Landesregierungen immer beantwortet. Damit ist jetzt jedoch Schluss.

Die nur noch als hanebüchen zu bezeichnende fadenscheinige Erklärung für die Weigerung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport: „Schutz der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Tatverdächtigen“. Der Umstand, dass die Häufigkeit einzelner Vornamen im „unteren einstelligen Bereich“ liege, begründe ein hohes Risiko der Identifizierbarkeit. Zudem rufe deren Nennung das Risiko einer „sozialen Stigmatisierung“ der Betroffenen hervor. „Schlimmstenfalls stünde unter Heranziehung weiterer statistischer Auswertungen – insbesondere unter Berücksichtigung bestehender und künftiger Möglichkeiten Internet- oder KI-gestützter Datenauswertungen – sogar die Entstehung umfassender ‘Sozialrankings’ zu befürchten.“ Diese Gefahr gestatte eine Einschränkung des parlamentarischen Fragerechts.

„Es ist ein Unding, dass ein CDU-geführter Senat, nachdem die Partei noch im Wahlkampf selbst nach Vornamen von Tatverdächtigen fragte, nun das parlamentarische Fragerecht ignoriert“, so er. Nach den Silvesterkrawallen 2023 hatte die CDU die Vornamen deutscher Tatverdächtiger in diesem Zusammenhang erfragt. „In einer Demokratie sind Transparenz und die öffentliche Debatte das entscheidende Kriterium und nicht das Zurückhalten von Informationen, um die öffentliche Meinung in die gewünschte Richtung zu lenken“, so der er AfD-Abgeordnete Marc Vallendar.

Auch einige andere Bundesländer spielen dieses miese Spielchen und weigern sich, die Vornamen deutscher Verdächtiger preiszugeben. Wie die JF berichtet, hatte der Niedersächsische Staatsgerichtshof eine Klage der AfD Anfang Mai gegen die Landesregierung abgewiesen, in der es um Beschuldigte der Silvesterkrawalle im Land gegangen sei. Auch dieses Urteil nahm der Berliner Senat als Beispiel.

(SB)

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