Einkesselung (Bild: Screenshot)

Sieg vor Gericht: Polizeikessel für “Corona-Spaziergänger“ war illegal

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Drei Jahre nach einer Corona-Maßnahmen kritischen Demo hat das Verwaltungsgericht den Demonstranten recht gegeben. Die Einkesselung durch die Polizei war rechtswidrig. Geklagt hatte unter anderem Querdenken-Gründer Michael Ballweg. Die Frage nach Konsequenzen kann man sich indes sparen.

Am 17. April 2021 wurden in Stuttgart rund 550 Demonstranten, die gegen den wahnhaften Corona-Terror demonstrierten von der Polizei eingekesselt. Die emsigen Beamten stützten sich auf eine Entscheidung des Ordnungsamts, das alle angemeldeten Versammlungen wegen Infektionsgefahr verboten hatte. Bei einer genehmigten Anti-Corona-Demo vier Wochen zuvor war die wirkungslose, wie auch gesundheitsgefährdende Maskenpflicht ignoriert worden.

Die Corona-Maßnahmen-Kritiker demonstrierten dennoch in der Stuttgarter Innenstadt und wurden dort von der Polizei umstellt und mehrere Stunden festgehalten. Die Beamten im Corona-Terrorfieber nahmen Personalien auf und erteilten Platzverweise.

Nun stellte das Stuttgarter Verwaltungsgericht fest: Das Vorgehen der Polizei war rechtswidrig. Wie die Bildzeitung berichtet, begingen die Beamten einen formalen Fehler. Sie hätten die verbotene Versammlung erst für aufgelöst erklären müssen. Stattdessen begannen sie sofort damit, die Teilnehmer einzukesseln. Das allgemeine Polizeirecht stehe aber nicht über dem Versammlungsrecht, stellten die Stuttgarter Richter fest.

Geklagt hatten zwei Demo-Teilnehmer, darunter der Querdenken-Gründer Michael Ballweg. „Es wird höchste Zeit, dass das Unrecht aus der Corona-Zeit aufgearbeitet wird“, so Ballwegs Kommentar. Michael Ballweg ist einer der prominentesten Opfer der Corona-Willkür und  saß ab Juni 2022 für neun Monate in U-Haft. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 49-Jährigen versuchten Betrug und versuchte Steuerhinterziehung vor. Sein Prozess soll am 1. Oktober am Landgericht Stuttgart beginnen und ein Jahr dauern.

Nachfolgend die Video-Dokumentation der rechtswidrigen Einkesselung:

Die Frage nach Konsequenzen für die Verantwortlichen des Corona-Terrors kann man sich indes sparen.

(SB)

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