Cem Özdemir (Foto: Imago)

Mimose Özdemir: Strafanzeige wegen “Drecksack”, aber selber rumpöbeln

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Wieder einmal hat sich ein deutsches Gericht gefunden, dass den neuen Majestätsbeleidigungsparagraphen vollstreckt und Regierungsmitglieder vor der -auch polemischen- Kritik schützt, die sie in einem demokratischen Staat eigentlich aushalten müssten: Das Landgericht Koblenz verurteilte am Dienstag einen Facebook-Nutzer zur Zahlung von 600 Euro Schmerzensgeld, weil er Landwirtschaftsminister Cem Özdemir im April 2022 als „Drecksack“ bezeichnet hatte. Wie seine grünen Kollegen Annalena Baerbock und Robert Habeck hielt Özdemir es nicht für unter seiner Würde, wegen dieser Lappalie Strafanzeige zu stellen. Gegen eine Geldauflage von 1000 Euro wurde das Verfahren vorläufig eingestellt. Da der Angeklagte die Zahlung verweigerte, wurde ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht Altenkirchen eröffnet. Im August sandten Özdemirs Anwälte eine Abmahnung an den Mann und forderten die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung sowie die Übernahme von Özdemirs Anwaltskosten.

Nachdem er auch dies abgelehnt hatte, musste sich auch noch das Koblenzer Landgericht mit Özdemirs gekränktem Ego herumschlagen und tat ihm schließlich den Gefallen, den völlig harmlosen Facebook-Nutzer zu verurteilen. Bei dem Kommentar handle es sich um „eine ins Persönliche gehende Beschimpfung gegen einen Amtsträger“, so die Urteilsbegründung. Der Beschuldigte berief sich darauf, dass sein Kommentar zwar unsachlich gewesen sei, aber immer noch unter das Recht auf freie Meinungsäußerung falle.

Zweierlei Maß

Das Gericht lehnte dies jedoch ab und verweigerte auch noch die beantragte Prozesskostenbeihilfe, sodass der Mann noch zusätzliche 800 Euro zahlen muss. Im Urteil hieß es, der Kommentar sei ehrenrührig und nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt. Zudem sah es auch noch Wiederholungsgefahr! Den mehr als plausiblen Einwand, dass davon nach 22 Monaten wohl kaum auszugehen sei, ließ das Gericht ebenfalls nicht gelten und befand, dass die Hetze gegenüber Amtsträgern unzulässig sei und das Persönlichkeitsrecht über der freien Meinungsäußerung stehe.

Dies gilt aber offenbar nur für Grüne. Als die AfD-Co-Vorsitzende Alice Weidel 2017 im öffentlich-rechtlichen Rundfunk als „Nazi-Schlampe“ bezeichnet wurde, befand das Landgericht Hamburg, dass die freie Meinungsäußerung über Weidels Persönlichkeitsrecht stehe und sie als Person „im Blickpunkt der Öffentlichkeit“ überspitzte Kritik hinnehmen müsse. In Koblenz sieht man die wesentlich harmlosere Bezeichnung Özdemirs als „Drecksack“ dagegen als schwere Kränkung an. Hier zeigt sich wieder einmal, dass Grüne mindestens über einen Bonus in der Richterschaft – und natürlich nicht nur dort- verfügen. Und dass Özdemir nicht die Souveränität besitzt, über einer derartigen Petitesse zu stehen und einem, noch dazu offenbar alles andere als begüterten Mann, eine Strafe von 1400 Euro aufbrummen lässt, sagt auch noch genug über ihn selbst aus. Besonders aufschlussreich ist dieser Fall deshalb, weil Özdemir selbst kein Kind von Traurigkeit ist, was Beleidigung betrifft: Bei einem Straßeninterview in Stuttgart bepöbelte er einen Passanten mehrfach (“Halten Sie die Fresse”,  “Maul halten!”).  Auch so kennt man die Grünen: Austeilen können sie, aber nicht einstecken. (TPL)

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