Jan Böhmermann (Foto:Imago/Viadata)

Klatsche für ZDF-Quotenclown Böhmermann

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Böse Klatsche für den mit Zwangsgebühren finanzierten links-woken Quotenclown Jan Böhmermann: Seine großkotzige Klage gegen einen Imker aus Sachsen scheiterte am Donnerstag spektakulär vor dem Oberlandesgericht in Dresden.

Der von Zwangsbeiträgen satt gefütterte ZDF-Spaßmacher Jan Böhmermann reagiert ganz unlustig, wenn Menschen über ihn Späße machen. So hatte ein sächsischer Imker, Opfer von Böhmermanns „Satire“, nun vor Gericht gegen das “größte Brechmittel in der deutschen Medienlandschaft” gewonnen: Er darf mit Gegen-Satire antworten!

Das Oberlandesgericht Dresden hat die Berufung von Jan Böhmermann gegen eine sächsische Imkerei zurückgewiesen. Böhmermann hatte im vergangenen November in seiner Sendung “ZDF Magazin Royale” in seiner links-widerlichen angeblichen Satire die Praxis kritisiert, Bienenvölker an Unternehmen zu vermieten, damit diese sich mit dem Anschein des Engagements für Nachhaltigkeit und Artenschmutz schmücken können. Anstelle von “Greenwashing” war in der öffentlich-rechtlichen Böhmermannshow von “Beewashing” die Rede.

Der Imker aus Sachsen, den Böhmermann in seiner Sendung durch den Dreck gezogen hatte,  drehte daraufhin den Spieß um und warb mit Böhmermanns Gesicht und Namen für seinen Honig. Jedes Glas seines “Beewashing”-Honigs hate er mit einem QR-Code versehen, der zu einem YouTube-Kanal führte, auf dem der Imker seine Sicht auf Böhmermanns Vorwürfe darstellte. In kleinkarierter, typisch linker Manier war für Böhmermann, wenn es gegen seine Person geht Schicht im Schacht, sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt und wollte dem Imker den Vertrieb des Honigs und die Werbung mit seinem Porträt verbieten.

Ein Eilantrag Böhmermanns blieb zuvor schon vor dem Landgericht Dresden weitgehend erfolglos. Diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht nun bestätigt. Der Senat teilte die Rechtsauffassung des Landgerichts, wonach es sich bei der Abbildung auf dem Plakat um ein “Bildnis der Zeitgeschichte” handele. Der Imker habe sich dessen in satirischer Weise bedient. Durch die Bezeichnung Böhmermanns als “führender Bienen- und Käferexperte”, wie auf einem Aufsteller zu lesen war, habe sich der Imker satirisch-spöttisch damit auseinandergesetzt, dass sich der Verfügungskläger als journalistisch-satirischer Investigationsjournalist sehe und zu einer Vielzahl von Themen einen Expertenstatus für sich reklamiere. Der Imker habe damit nicht allein den Werbewert Böhmermanns für seine Geschäftsinteressen ausgenutzt, sondern zugleich in satirischer Weise ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit befriedigt.

„Da fällt erst mal ein dreiviertel Jahr Stress und Anspannung von mir ab. Mir war es auch wichtig, dass das Gericht das Sendekonzept kritisch hinterfragt hat. Denn dort wird Journalismus und Satire vermischt, in alle Richtungen getreten und am Ende gibt es nur einen Gewinner”, so der Imker, der Böhmermann eine fulminante Klatsche verpasst hat und hoffe, dass sein Fall anderen Betroffenen Mut gibt, sich zu wehren, wenn sie Ähnliches erleben müssen.

(SB)

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