"Reizfigur" der kritischen Gegenöffentlichkeit in mehrfacher Hinsicht: Anabel Schunke (Foto:Instagram)

Skandalurteil gegen Anabel Schunke: Die Wahrheit gilt jetzt als Volksverhetzung

bed0c27b50be4cd1b614544f5bd7268b

Am Beispiel der Journalistin Anabel Schunke zeigt sich derzeit wie unter einem Brennglas, was dieser immer kafkaesker werdende Staat all denen antut, die die Regierung kritisieren und dabei nur von ihren Grundrechten Gebrauch machen. Weil sie im April 2022 auf Twitter kritisiert hatte, ein großer Teil der Sinti und Roma in Deutschland und anderen Ländern schließe „sich selbst aus der zivilisierten Gesellschaft aus, indem sie den Sozialstaat und damit den Steuerzahler betrügen, der Schulpflicht für ihre Kinder nicht nachkommen, nur unter sich bleiben, klauen, Müll einfach auf die Straße werfen und als Mietnomaden von Wohnung zu Wohnung ziehen“, wurde sie von den Gesinnungswächtern des Linksstaats vor Gericht gezerrt – obwohl ihre Einschätzung eine vielfach zutreffende, in großen Teilen soziologisch und ethnologisch anerkannte Zustandsbeschreibung für etliche aus freiem Entschluss segregierte und marginalisierte, nicht ortsgebundene Gruppierungen des sogenannten “fahrenden Volkes” darstellt, die durch Kriminalstatistiken und amtliche Erfassungen gut dokumentiert ist – auch wenn sie linken Träumern und Realitätsklitterern nicht ins Weltbild passt.

Schunke hatte daher in ihrem Tweet auch selbst treffend reflektiert, wer diese unliebsamen Tatsachen benenne, werde von der eigenen Innenministerin des neu erfundenen „Antiziganismus” bezichtigt. Wie jedwede andere Kritik an einer jahrzehntelang völlig fehlgeleiteten Zuwanderungspolitik solle auch diese unter dem Rassismusvorwurf erstickt werden: “Als Deutscher bist du damit mittlerweile nicht mehr als ein Zahlsklave im eigenen Land, der alles hinnehmen muss, was ihm vorgesetzt wird“, folgerte Schunke weiter.

Staatsanwältin als linke Aktivistin

Für ihre erstens korrekte und zweitens vollumfänglich von der Meinungsfreiheit gedeckten Aussagen musste sie daraufhin einen beispiellosen juristischen Spießrutenlauf erdulden, der sich zu einer Art Privat-Vendetta einer Göttinger Staatsanwältin gegen sie entwickelte – und dafür gibt es einen hässlichen Grund: Diese eigentlich zur dienstlichen und weltanschaulichen Neutralität gehaltene Anklägerin ist auch noch – wie in dieser grotesken Bananenrepublik nicht weiter verwunderlich – in der “zufällig” bei ihrer Behörde angesiedelten „Zentralstelle für Hasskriminalität im Internet (ZHIN)“ aktiv, eine jener im tiefen Linksstaat inzwischen überall in den Staatsapparat inkorporierten “zivilgesellschaftlichen” Interessenvertretungen im Namen organisierter Minderheiten, die dort hoheitlich die Tätigkeit von linken Aktivisten ausüben. Konkret bedeutet dies hier, dass die Staatsanwältin im Namen der Meldestelle selbst Anzeige erstatten und dann als Staatsanwältin praktischerweise gleich selbst die Ermittlungen führen kann. Ein untragbarer Zustand, der jedoch in diesem moralisch korrupten und von linksgrünen Ideologen bis zur Unkenntlichkeit ausgehöhlten “Rechtsstaat” nicht weiter erstaunt.

Das Resultat: Anabel Schunke, eine der unerschrockensten und wortgewaltigsten Stimmen der deutschen Gegenöffentlichkeit, muss sich nun wegen Volksverhetzung verantworten. Ihre Argumentation, dass sie dezidiert nicht von allen, sondern lediglich einem Teil der Sinti und Roma gesprochen hatte, vermochte den Eifer der Staatsanwältin nicht zu bremsen – die, auch das kennt man mittlerweile zur Genüge, offenbar keine wichtigeren Fälle hat. Der beantragte Strafbefehl wurde von einem Amtsrichter im niedersächsischen Goslar zunächst abgelehnt, der – völlig zurecht – zu der Einschätzung gelangt war, dass es sich bei Schunkes Beitrag um eine zulässige Kritik an der Innenministerin im Rahmen der Meinungsfreiheit gehandelt habe. Dagegen legte die – mutmaßlich wahlweise 90 oder 40 Jahre zu spät geborene – übereifrige deutsche  Staatsanwältin jedoch sogleich Beschwerde ein, und das mit Erfolg: Das angerufene Landgericht Braunschweig wies den Amtsrichter an, erneut über den Antrag zu entscheiden. Dieser verstand den Wink sehr wohl und gab dem von oben aufgebauten Erwartungsdruck nach – obwohl er wusste, dass der ganze „Fall“ völlig unbegründet ist.

Inflationäre Fehlanwendung von Strafvorschriften

Das Resultat: Schunke wurde zunächst verknackt, 60 mal 60 Tagessätze, insgesamt also 3.600 (!) Euro, für einen völlig zutreffenden und zulässigen Kommentar zu blechen. Doch es kam noch schlimmer: Die von ihr dagegen eingelegte Beschwerde wurde verworfen und der Fall sodann an einen Staatsanwalt beim Landgericht Braunschweig abgegeben – der noch einen Gang höher schaltete: Weil ihm wohl das Ausmaß der Repression für Schunkes Meinungsverbrechen nicht angemessen hoch erschien, verdoppelte er die Geldstrafe kurzerhand von 60 auf 120 Tagessätze. Nach einer neuerlichen Beschwerde Schunkes kam der Fall abermals vors Amtsgericht Goslar – das sie am Ende nun wegen “Volksverhetzung” zu 90 Tagessätzen verurteilte. Zwar weniger, als vom Braunschweiger Amtsbüttel gefordert, aber immer noch 50 Prozent  über der ursprünglich festgesetzten Geldstrafe – und das alles völlig grundlos.

Anabel Schunke hat nun er erneut Berufung eingelegt. Ihren Followern auf Twitter gegenüber, wo sie sehr reichweitenstark ist, bekräftigte sie, dass die mittlerweile vier (!) mit dem Fall beschäftigten Anwälte unisono zu dem Schluss gekommen seien, bei ihrem Beitrag handele es sich keinesfalls um ”Volksverhetzung”. Ihre Leser wissen dies freilich; doch auf die linke Mainstreampresse ist auch hier wieder Verlass: Provinzschreiberlinge der linken „Goslarer Zeitung“ schalteten sich ebenfalls in den Fall ein, um diesen mit der heutzutage überall üblichen Mischung aus Verzerrungen und Auslassungen breitzutreten. Das dürfte Schunke allerdings noch am wenigsten bekümmern; schwerer wiegt, dass sie wegen dieser Nichtigkeit nun fast zwei Jahre völlig unnötiger juristischer Auseinandersetzungen hinter sich, die auch den Steuerzahler belasten; und das alles wieder einmal wegen Orwellscher Spiegelfechtereien gegen  „Hass-und-Hetze“ auf völlig willkürlicher Basis, unter Missbrauch und inflationärer Fehlanwendung von ursprünglich für völlig andere Sachverhalte gedachten Strafvorschriften. Offensichtlich sind hier politische Motive am Werk: Eine unbequeme Journalistin soll – auch und gerade als abschreckendes Beispiel für andere – zermürbt, finanziell ruiniert und zum Schweigen gebracht werden, und das von einer ideologisierten und zusätzlich auch noch politisch weisungsgebundenen Justiz, die sich bereitwillig als ausführendes Organ der zunehmend totalitären Gesetze des Linksstaates hergibt. Schunke kann nun nur noch hoffen, dass sie in der nächsten Instanz an einen Richter gerät, der sich noch rechtstaatlichen Prinzipien verpflichtet weiß. (DM)

[hyvor-talk-comments]