Annalena Baerbock (Bild: shutterstock.com/Dan Morar)

UN-Frauenbeauftragte kritisiert massiv deutsches Selbstbestimmungsgesetz

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Missachtung von Menschenrechten, Gefährdung von Frauen und „erhebliche Risiken für den Kinderschutz“: Das ist die Kritik der UN-Frauenbeauftragten an dem links-grünen Selbstbestimmungsgesetz dieser Ampelregierung.

Die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen, Reem Alsalem, kritisiert das deutsche Selbstbestimmungsgesetz der kunterbunten Ampelregierung scharf. Wie „Die Welt“ berichtet, warnt Alsalem in einem 17-seitigen Brief an unsere Außenministerin Annalena Baerbock, dass das Gesetz die Bedürfnisse von Frauen und Mädchen, insbesondere Opfer männlicher Gewalt, nicht ausreichend berücksichtigt. Die UN-Funktionärin äußerte massive Bedenken, dass Deutschland durch das Gesetz, das am 1. November in Kraft treten soll, seinen Menschenrechtsverpflichtungen nachkommt.
Sie fordert innerhalb von 60 Tagen eine Stellungnahme.

Die UN-Sonderberichterstatterin warnte vor der Gefahr, dass „Sexualstraftäter und andere Gewalttäter“ das Gesetz missbrauchen könnten. Zwar würden “transgeschlechtliche Personen” grundsätzlich keine Bedrohung darstellen,  doch könnten Männer durch das neue Selbstbestimmungsgesetz Zugang zu geschützten Räumen erhalten, die aus Sicherheitsgründen ausschließlich für Frauen reserviert sind.

Alsalem ging in ihrem Schreiben auf die Problematik rund um das Hausrecht ein. Es gebe bereits mehrere Berichte aus Deutschland, bei denen sich Männer Zugang zu Frauenräumen verschafft hätten. Dies könne vor allem bei Frauen, die Opfer sexueller Gewalt wurden, erneute Traumata auslösen, so die UN-Beauftrage in der Erläuterung für unsere selbsternannte Feministin Baerbock. Ein weiterer Kritikpunkt: Der Abbau gesetzlicher Vorschriften zur therapeutischen Behandlung vor Operationen. Besonders bei Kindern und Jugendlichen sei „sicherzustellen“, dass über alle Risiken aufgeklärt wurde. Die derzeitige Fassung berge „erhebliche Risiken für den Kinderschutz“, so die mehr als klaren Worte.

Reem Alsalem kritisierte ebenso scharf die Erweiterung des Bußgeldkatalogs um Offenbarungsdelikte von transgeschlechtlichen Personen. Sie warnte, dass dies „schwerwiegende Auswirkungen auf die Rechte von Frauen und Mädchen“ haben könnte und möglicherweise die Meinungs-, Redefreiheit sowie die Gedanken- und Religionsfreiheit beeinträchtigt.

Von der vorgetragener Kritik an dem gemeingefährlichen links-grünen Machwerkt und den eindringlichen Warnungen mehr als unbeeindruckt, äußerte sich unsere grüne Bundesaußenministerin Annalena Baerbock mit keinem Sterbenswörtchen.  Stattdessen reagierte die Ständige Vertretung des Auswärtigen Amtes bei der UN mit einer knappen, schmallippigen Erklärung: Deutschland weist die Vorwürfe zurück und betont, dass das Gesetz „auf menschenrechtlichen Standards“ basiert und den menschenrechtlichen Verpflichtungen gerecht wird.

Na dann.

(SB)

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