Messergewalt (Foto: SpeedKingz/Shutterstock)

Sie werden immer jünger: 13-jähriger Deutsch-Bulgare sticht 14-jährigen Deutschen nieder

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Ein wegen Gewaltdelikten polizeibekannter, 13 jähriger “Deutsch-Bulgare” hat einen 14 jährigen Deutschen mit einem Messer auf dem Schulhof angegriffen und lebensgefährlich verletzt. Der Grund: Der “Deutsch-Bulgare” fühlte sich durch Blicke des Opfers provoziert. 

Kein Tag mehr ohne Messerangriff. Allein: Die Täter wie die Opfer werden immer jünger.

Diesmal ein Vorfall aus der vergangenen Woche an einer Schule in Geseke im Kreis Soest. Dort wurde ein 14-jähriger deutscher Jugendlicher mit einem Messer angegriffen. Die Polizei teilte dazu mit: „Sein Zustand ist derzeit als lebensbedrohlich einzustufen.“

Der mutmaßliche Täter, ein 13-jähriger “Deutsch-Bulgare”, aus Lippstadt, der der Polizei bereits wegen Gewaltdelikten bekannt ist. Der strafunmündige , mutmaßliche Messerstecher flüchtete nach dem Angriff vom Schulhof in einen nahegelegenen Park, wurde aber nach kurzer Fahndung von der Polizei am Bahnhof festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft äußerte sich aufgrund des jugendlichen Alters des Tatverdächtigen nicht zum genauen Motiv der Tat und erklärte lediglich, dass es sich um einen „nichtigen Streit unter Jugendlichen“ gehandelt habe. Wie die Bild-Zeitung berichtete, soll sich der Täter durch Blicke des Deutschen provoziert gefühlt haben, als dieser an der Schule vorbeikam, wo das Opfer sich mit Freunden aufhielt.

Das Leben seines Opfers, der ihn durch Blicke provozierte, konnten die Ärzte durch eine Notoperation glücklicher Weise retten, der unter anderem einen Stich in die Leber erlitten hatte. Eine Mordkommission aus Dortmund (NRW) untersucht nun den Fall wegen des Verdachts auf ein versuchtes Tötungsdelikt.

Der “deutsch-bulgarische” Messerstecher wurde derweilen in eine psychiatrische Klinik gebracht. Was mit dem Jungen geschieht, sei noch unklar, so die Bildzeitung. Was jedoch nicht unklar ist: Weil der Täter, der mit seinen 13 Jahren sehr wohl weiß, wie man mit einem Messer auf einen anderen Menschen einsticht, auf der anderen Seite als strafunmündig gilt, wird er nicht vor Gericht gestellt werden.

(SB)

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