ZDF-Zumutung Jan Böhmermann (Foto:Imago/Viadata)

Böhmermann, das ZDF und Faeser aufgeflogen: Gericht bestätigt Fake News über Schönbohm

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Das Münchner Landesgericht stellt fest: Die “Berichterstattung” über Ex-BSI-Chef Arne Schönbohms durch Jan Böhmermann und seine angebliche Nähe zu russischen Geheimdiensten war dreckige Fakenews. Genossin Bundesinnenministerin Nancy Faeser glaubte lieber dem ZDF-Fernsehclowns als ihrem eigenen Top-Beamten und versetzte den BSI-Chef. In einem ernstzunehmenden Land hätten jetzt sowohl der Blödel-Jan als auch die Ministerin keinen Job mehr.

Das Münchner Landgericht stellt fest: Der mit Zwangsgebühren gefütterte öffentlich-rechtliche Clown Jan Böhmermann hatte über den ehemaligen ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Arne Schönbohm, widerlichste Fake-News verbreitet, was einer öffentlichen Hinrichtung des hohen Beamten gleich kam. Böhmermann hatte in seiner linksradikalen Show „ZDF Magazin Royale“ behauptet, dass Arne Schönbohms eine Nähe zu russischen Geheimdiensten pflegen würde. In seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ hatte Böhmermann im Oktober 2022 angedeutet, dass Schönbohm über einen Cybersicherheitsverein in Verbindung zu russischen Agenten stehen könnte. Die politisch gleichgestrickte Bundesinnenministerin Faeser hatte ihren Beamten daraufhin aus dem Amt entfernt.

In fünf entscheidenden Punkten der Klage gab das Gericht Schönbohm recht. Auch weitere Aussagen Böhmermanns, wie die Behauptung, Schönbohm sei ein Risiko für die Cybersicherheit Deutschlands, wurden vom Gericht in Frage gestellt. Schönbohm, der eine Schadenersatzklage in Höhe von 100.000 Euro gegen das ZDF eingereicht hatte, erlitt nach der Sendung eine regelrechte öffentliche Hexenjagd.

Deutschlands Obergenossin, Bundesinnenministerin Nancy Faeser glaubte in Folge lieber dem hochbezahlten ZDF-Fernsehclowns als ihrem eigenen Top-Beamten und suspendierte ihn von seinem Posten – angeblich wegen des durch die Berichterstattung zerstörten Vertrauens. Doch nach einem halben Jahr der Ermittlungen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz stellte sich heraus, dass keine Nähe zu russischen Geheimdiensten bestand.

Inmitten dieser Untersuchungen war Schönbohm bereits zur Akademie für Öffentliche Verwaltung strafversetzt worden. Interne E-Mails machten deutlich, dass seine Ablösung als Ziel betrachtet wurde. Der Böhmermann-Bericht diente hier offenbar nur als Mittel zum Zweck. Während Schönbohm sich nicht öffentlich zu den Vorwürfen äußern durfte, zog sich der Fall hin, bis die disziplinarische Untersuchung zu seinen Gunsten abgeschlossen war. Erst danach konnte er Genossin Faeser und das ZDF verklagen.

Die Richter sahen den Streitwert auf 205.000 Euro beziffert und werden Ende November ein endgültiges Urteil fällen. Sollte das ZDF unterliegen, drohen hohe Kosten und möglicherweise eine Schadenersatzzahlung.

In den Kommentarspalten ist man sich derweilen einig: In einem ernstzunehmenden Land mit einem funktionierenden Rechtssystem hätten jetzt sowohl der Blödel-Jan als auch die Ministerin keinen Job mehr.

(SB)

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