Eine Prozession? Foto: Shutterstock

Steht etwa irgendwo eine Wahl an? SPD-Fraktion will EU-Asylreform in Deutschland vorziehen

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Berlin – Kann es sein, dass bei einer der nächsten Wahlen die AfD wieder stärkste Partei werden könnte? Man erkennt die SPD ja gar nicht mehr wieder. SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese hat sich für ein Vorziehen der EU-Asylreform in Deutschland ausgesprochen. “Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist ein echter Meilenstein in der Asylpolitik der Europäischen Union”, sagte Wiese der “Rheinischen Post” (Freitagausgabe).

Die neuen Regeln würden zu einem besseren Schutz der Außengrenzen beitragen und irreguläre Migration nach Deutschland wirksam begrenzen, so der SPD-Politiker. Bis die Reformen in der EU vollständig umgesetzt sind, werde es allerdings bis Juni 2026 dauern.

“Ich begrüße daher grundsätzlich die Idee, Maßnahmen im Rahmen des europarechtlich Umsetzbaren vorzuziehen und national zu regeln. Dazu könnten auch Regelungen gehören wie ein beschleunigtes Grenzverfahren an deutschen Flughäfen für Menschen mit einer geringen Schutzquote”, sagte Wiese.

Zugleich dämpfte er die Erwartungen an eine rasche Umsetzung. “Die Errichtung von Einrichtungen an den Flughäfen inklusive Genehmigungsverfahren, Ausschreibungen und anderem in Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen vor Ort würde allerdings nicht im Schnellverfahren gelingen, sondern entsprechende Zeit in Anspruch nehmen”, so der SPD-Politiker.

Das ist natürlich wieder mal typische linke Rosstäuscherei: Etwas vorschlagen, was gar nicht umgesetzt werden kann. Denn es wird ja immer wieder betont, dass sich Deutschland, insbesondere beim Thema “Migration” an die Vorgaben der EU halten muss.

Und plötzlich soll ein Alleingang möglich sein?

In der FDP ist derweil ein Streit darüber ausgebrochen, ob Zurückweisungen von Schutzsuchenden, für die nach dem Regelverfahren der Dublin-III-Verordnung ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union zuständig ist, an den deutschen Binnengrenzen rechtlich möglich sind.

“Wenn wir die Erklärung der Bundesinnenministerin gegenüber der Europäischen Kommission ernst nehmen, dann führt kein Weg daran vorbei, unter Berufung auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zum Schutz der inneren Sicherheit zurückzuweisen”, sagte Bundestags-Vizepräsident Kubicki der “Welt” (Freitagausgabe). Er stellt sich gegen Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der das ablehnt.

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte die Einführung von flächendeckenden, temporären Grenzkontrollen gegenüber Brüssel unter anderem damit begründet, dass die Ressourcen in Bund und Ländern “nahezu erschöpft” seien und die Migrationsbehörden “zunehmend an die Grenzen des Leistbaren bei Aufnahme, Unterbringung und Versorgung” gerieten. Es drohe eine “Überforderung des (solidarischen) Gemeinwesens”.

Auch Linda Teuteberg (FDP), Mitglied im Innenausschuss des Bundestags, glaubt, dass Artikel 72 AEUV “im Grundsatz eine überzeugende Argumentationslinie” bereitstelle. Die Voraussetzungen der Norm seien denen der Ausweitung temporärer Binnengrenzkontrollen ähnlich, nämlich eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit – und die sehe die Bundesregierung als gegeben an.

“Dabei ist die Gesamtbelastung Deutschlands durch jahrelang hohe Zahlen zu berücksichtigen. Deutschland ist unverändert Hauptzielland für illegale Migration”, sagte die Innenpolitikerin. Deshalb sei “eine konsequente Zeitenwende in der Migrations- und Integrationspolitik” überfällig, argumentiert Teuteberg. Notwendig sei aus ihrer Sicht “ein Paradigmenwechsel statt eines Weiter-so beim deutschen Sonderweg in der Migrationspolitik”.

Buschmann argumentiert, dass deutsche Verwaltungsgerichte Zurückweisungen stoppen würden. Dem widerspricht Teuteberg. “Zur Gewaltenteilung gehört auch, dass der Gesetzgeber politische Richtungsentscheidungen trifft und Gesellschaft und Rechtsprechung unmissverständlich wissen lässt, dass der politische Wille zu Kontrolle und Begrenzung von Migration besteht”, sagte sie.

FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle dagegen stellte sich hinter den Minister. “Zurückweisungen an den Grenzen können nur dann einen Mehrwert zur Reduzierung der irregulären Migration leisten, wenn sie auch vor den zuständigen Gerichten Bestand haben”, sagte Kuhle der Zeitung. Das sei höchst unsicher.

2018 hatte Buschmann als Fraktionsgeschäftsführer der FDP im Bundestag noch einem Entschließungsantrag seiner Fraktion zugestimmt. Darin hieß es “Schutzsuchenden, für die nach dem Regelverfahren der Dublin-III-Verordnung ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union zuständig ist, die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verweigert werden”.

Die Begriffe “illegalen Migration”, “irreguläre Migration” und “undokumentierte Migration” werden häufig synonym verwendet. Der Großteil der Asylsuchenden, die nach Deutschland kommen, gilt zunächst als “illegal eingereist”, da sie Asylanträge nicht vor ihrer Einreise stellen können. Werden die Anträge genehmigt, gelten die Flüchtlinge jedoch als regulär aufhältig.

Streitet ruhig noch ein wenig weiter. Wir haben ja Zeit. (Mit Material von dts)

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