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Unzulässige Prangerwirkung: Bild unterliegt vor LG beim Sylt-Video

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Das Landgericht München I (LG) hat zugunsten einer jungen Frau entschieden, die von der Bild-Zeitung unverpixelt in den Skandal-Sylt-Videos gezeigt und somit der links-woken Meute zum Fraß vorgeworfen wurde. Konkret erwirkte die Klägerin eine umfassende einstweilige Verfügung. Offen die Frage: Wie geht’s weiter für die Rufmordopfer der Bild?

Das LG verbietet mit Beschluss vom 12.06.2024 (Az. 26 O 6325/24) die Verbreitung des Bildes der Klägerin im Video als auch zahlreiche Screenshots, die die Bild-Zeitung als Titel oder sonst zur Bebilderung rund um den wahnhaft ideologisch Aufgeblasenen Vorfall in Sylt verwendet hatte. Auch die Veröffentlichung eines weiteren Fotos, das die Antragstellerin auf der Tanzfläche mit einem Mann zeigt, wurde untersagt. Außerdem wurde der Bild verboten, den Vornamen der Frau zu nennen sowie eine Identifizierung von ihr mittelbar durch die Nennung des Namens ihres Freundes zu ermöglichen.

Eine Begründung enthält der Beschluss, wie das Portal LTO berichtet, nicht, sondern verweist auf die Antragsschrift der Anwältin der jungen Frau. Diese erklärt der gerichtlichen Erfolg gegenüber LTO mit dem Überwiegen der Persönlichkeitsrechte gegenüber den Interessen des Verlages an derartigen Berichterstattungen: “Wir reden hier von zahlreichen Berichterstattungen, die die Betroffene in Bild und Video voll erkennbar und großformatig zeigen, teils sogar mit der Nennung ihres (abgekürzten) Namens. Die mit dieser Art der Berichterstattung verbundene Stigmatisierung und Prangerwirkung mit der Folge sehr konkreter sozialer Ausgrenzung geht – darin folgt uns das Gericht – bei aller berechtigter Kritik zu weit.”

Für die Bild-Zeitung sind die Folgen der “Prangerwirkung” keine unbekannte Rechtsfrage, so LTO weiter. Vor acht Jahren verbot das OLG München etwa den “Pranger der Schande”, in dem die Bild sogenannte “Hassbotschaften” auf Facebook gegen Flüchtlinge mitsamt den Fotos der User veröffentlichte.

Axel Springer hatte im Prozess bzgl der Sylt-Videos die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten. Laut dem Beschluss ging allerdings eine solche nicht ein. Axel Springer erklärte auf LTO-Anfrage, man prüfe derzeit die Einlegung von Rechtsmitteln.

Offen nach wie vor die Frage: Wie geht’s weiter für die Rufmordopfer der Bild? Neben den Konsequenzen für den Job sahen sich viele der Bild-Opfer nach der identifizierenden Berichterstattung auch erheblichen Anfeindungen ausgesetzt. (SB)