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Sächsischen Behörden gelingt spektakulärer Coup: Linksterrorist nach Ungarn überstellt

Trotz Widerspruchs aus Karlsruhe wird das Antifa-Mitglied Simeon “Maja” T. außer Landes gebracht. In Ungarn soll der, sich als “non-binär definierende Person” nun der Prozess wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen schweren Körperverletzung und der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung der Prozess gemacht werden.

Im Frühjahr 2023 hatte eine Gruppe von bis zu 15 Linksextremisten  – bekannt geworden als Hammerbande – mindestens acht Personen in der ungarischen Hauptstadt überfallen und zum Teil schwerverletzt. Unter den Opfern waren mehrere Touristen und ein Kioskbetreiber. Anlass für die Totschläger war der „Tag der Ehre“, bei dem jährlich an die Verteidigung Budapests gegen die Rote Armee im Zweiten Weltkrieg erinnert wird.

Der im Zusammenhang mit den politisch motivierten Gewalttaten des vergangenen Jahres in Budapest angeklagte Simeon T., der sich inzwischen als “non-binär definiert” und Maja T. nennt, wurde am Freitagmorgen an die ungarischen Behörden überstellt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte kurz vorher per Eilentscheid Ungarn brüskiert und angeordnet, die Auslieferung des mutmaßlichen deutschen Linksextremisten  nach Ungarn rückgängig zu machen. Das Bundesverfassungsgericht wollte die Auslieferung von Simeon T., der in der Haft sein Geschlecht aufgegeben hat und sich nun “Maja” nennt, verhindern. Per Eilbeschluss untersagte es der Berliner Generalstaatsanwaltschaft und dem sächsischen LKA, den international gesuchten Antifa-Gewalttäter nach Ungarn auszuliefern. 

Zu spät:  Die sächsischen Ermittler ließen sich nicht beirren: Noch bevor die Richter ihre Entscheidung trafen, war “Maja” bereits in Ungarn und wartet dort nun im Land von Viktor Orbán auf den Prozess. Sven Richwin, der als Anwalt des 23jährigen Linksterroristen tätig ist, erklärte gegenüber dem Staatsfunker NDR, er habe in der Nacht einen Anruf über die anlaufende Auslieferung bekommen. „Wo mein Mandant derzeit ist, weiß ich nicht genau.“

Der Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen- und Anwaltsvereins, Lukas Theune, kritisiert das Vorgehen  und bejammert, dass eine Überstellung an ein EU-Land zwar nicht außergewöhnlich sei, er es aber als „Skandal“ ansieht, nicht abzuwarten, bis über einen Eilantrag entschieden wurde und stattdessen „mitten in der Nacht jemanden aus der JVA“ abgeholt werde, erwecke das den Eindruck, „dass da bewusst Rechtsschutz vereitelt werden sollte“.

Karlsruhe hatte die Berliner Generalstaatsanwaltschaft nach Bekanntwerden des Vorgangs am Freitag anwies, T.s Rückführung nach Deutschland zu erwirken. Doof nur: Budapest ist nicht an Weisungen aus Karlsruhe gebunden.

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