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Und weiter geht das miese Affentheater: Zum 9ten Mal Immunität von Höcke aufgehoben

Die Staatsanwaltschaft Gera will gegen Björn Höcke ermitteln, dazu hat der Thüringer Landtags nun seine Immunität aufgehoben. Der Vorwurf: Der Politiker der “alles für Deutschland” will soll 2022 in einer Rede den deutschen Staat verunglimpft haben. Hier soll mit allen Mitteln ein demokratisch gewählter Ministerpräsident in Thüringen verhindert werden. Das erinnert an Methoden dunkelster Zeiten!

Vor den Wahlen im September fahren die Konsenzparteien und die mit ihnen verbündeten Staats- und Neigungsmedien alles auf. Zum 9. Mal wurde nun die Immunität des Thüringer AfD-Chefs Björn Höcke aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft Gera ist sich auch dieses Mal wieder nicht zu blöde, den Politiker wegen eines angeblichen Meinungsdeliktes aus dem Jahr 2022 anzugehen. Und auch dieses Mal können wir dabei zusehen, wie die Demokratie sukzessive abgeschafft wird – und ein großer Teil dazu Beifall klatscht. Insbesondere die Rolle der Medien ist einmal mehr hervorzuheben, die solch ein Gebaren nicht kritisieren, sondern wohlwollend begleiten.

So der Spiegel, der sich unverhohlen darüber freut, dass es bald für Höcke wieder vor Gericht gehen könnte und sich mehr oder minder dafür beim Justizausschuss des Thüringer Landtages bedankt, der mit seiner Entscheidung dafür gesorgt habe, die Immunität Höckes aufzuheben und so erneut den Weg für strafrechtliche Ermittlungen gegen den Vorsitzenden der Thüringer AfD-Landtagsfraktion frei gemacht habe.

Die Entscheidung geht, wie Eingangs erwähnt, auf einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft Gera zurück. Diese will unbedingt medienwirksam und vor den anstehenden Wahlen gegen Höcke wegen des Verdachts, den deutschen Staat verunglimpft zu haben, ermitteln, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Gera. Aus Sicht der Ermittler begründe sich dieser Anfangsverdacht aus mehreren, längeren Passagen der Rede, die wir am Ende des Artikel angeheftet haben, Nähere Details nannte die legislative Vorhut des Altparteinkaders, das mit allen noch so widerlichen Tricks versucht an der Macht zu bleiben, nicht.

In diesem besten Deutschland, das wir je hatten, kann man ungestraft ein islamisches Kalifat fordern. Wer jedoch zu der aussterbenden Gruppe der Biodeutschen und dann noch dem falschen politischen Lager angehört, der bekommt den Paragraf 90a des Strafgesetzbuches zu spüren, der “die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole” unter Strafe stellt. Die Vorschrift droht mit bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, wer bei einer Versammlung die Bundesrepublik Deutschland, ein Bundesland oder die verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht.

Thüringens AfD-Vorsitzender war bereits Anfang des Monats im zweiten Prozess um die Verwendung einer verbotenen SA-Parole vom Landgericht Halle (Saale) zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen á 130 Euro verurteilt worden. In der Urteilsbegründung wies der Vorsitzende Richter Kritik des Angeklagten zurück, dass es sich um einen “politischen” Prozess handele. Seiner Ansicht nach sei eine Freiheitsstrafe aber in diesem Fall nicht angemessen und nicht verhältnismäßig gewesen. Daran, dass die Rechtslage die Parole verbiete, gebe es insgesamt keine Zweifel, so der Richter. Der AfD-Politiker war von derselben Strafkammer bereits Mitte Mai zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden, weil er in einer Rede in Merseburg die Losung “Alles für Deutschland” benutzt hatte, die der “Sturmabteilung” (SA) der Nazis zugeordnet wird. Rechtskräftig ist diese Entscheidung noch nicht.

Im zweiten Prozess ging es um die Verwendung des Ausspruchs bei einer anderen AfD-Veranstaltung, diesmal in Gera – wobei Höcke die umstrittenen drei Worte nicht komplett selbst ausgesprochen hatte, sondern für das Wort “Deutschland” das Publikum animiert haben soll.

Höcke schreibt zu dem jüngsten Schmierentheater auf X:

Hier die Rede, weswegen Höckes Immunität vom Thüringer Landtag aufgehoben wurde:

(SB)

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