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Europarecht nur für Deutschland: Die eigentümliche Expertise von Migrationsjuristen…

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In Deutschland ist Vieles möglich. Da kann man eine vom Wähler legitimierte Partei ausgrenzen, diffamieren und gängeln – und diese Repression als einen Beitrag zur Rettung der Demokratie feiern. Man kann ohne Zögern Magazine verbieten, weil man sie kurzerhand als extremistisch einstuft – und von einem Gericht belehrt werden muss, dass die Meinungsfreiheit nur dann eingeschränkt werden darf, wenn konkrete Belege für ein tatsächliches Bestreben zur Überwindung unseres Herrschaftssystems vorliegen.

Von Dennis Riehle

Man kann den Bürgern Öl- und Gasheizungen, den Verbrennermotor und das Schweineschnitzel madig machen, obwohl man sich bei der Verordnung von Wärmepumpen und E-Autos lediglich in einem Simulator namens Testlabor bewegt, in dem der Bürger als Versuchskaninchen herhalten muss. Man kann die Wirtschaft so lange mit Bürokratie, Regulierung und Vorschriften behelligen, bis sie entnervt in die Ferne abwandert – und damit zwar nicht insolvent gegangen ist, aber bei uns die Produktion eingestellt hat. Oder man verbreitet ein Narrativ über den ausschließlich anthropogen verursachten Klimawandel, weil es einige den Physikunterricht verschlafende Schafe gibt, die die Erderhitzung für das Ausbrechen von Feuern auf dem Brocken an acht unterschiedlichen Stellen verantwortlich machen. Was die Ampel dagegen nicht vermag, das ist die Einhaltung von wesentlichen Verfassungsgrundsätzen.

Und da geht es insbesondere um Art. 16a, der unmissverständlich festhält, dass wir nur denjenigen Schutz gewähren sollen, die aufgrund einer konkreten und individuellen Verfolgung in ihren heimatlichen Gefilden die Pilgerfahrt nach Berlin angetreten haben. Eigentlich war ursprünglich gedacht, dass es hierbei um Personen aus nachbarschaftlichen Staaten geht, die nicht in tausenden Kilometern Entfernung liegen. Doch nun geschieht das Gegenteil von dem, was die Gründungsväter unserer Republik als Intention ansahen. Da machen sich ganze Heerscharen auf den Weg in Richtung Mitteleuropa, obwohl sie doch im Zweifel auch bei ihren umliegenden Nächsten aus dem eigenen Kulturkreis unterkommen könnten. Dass sie aber mit einer expliziten Destination aufbrechen und von Anfang an darauf ausgerichtet sind, nicht aus Zufall und hehren Gründen ausgerechnet bei denjenigen um Obdach und Versorgung anzusuchen, die mittlerweile als Alimentierungsstelle für den halben Globus gelten, lässt den Rückschluss zu, dass diese ihre Pässe in der Luft zerreißenden Nutznießer allein ein besseres ökonomisches und soziales Leben begehren. Doch genau dies ist weder in den internationalen Konventionen noch in unseren legislativen Bestimmungen als eine anerkannte Fluchtursache vorgesehen. Denn im Gegensatz zur Auffassung der Grünen können wir nicht die Welt retten. Und eben auch nicht jedem Schicksalsgeplagten helfen. Man mag sich für möglichst viele von uns das Paradies auf Erden herbeisehnen. Doch die Realität ist eben kein Wunschkonzert.

Schließlich haben auch wir beschränkte Kapazitäten und endliche Ressourcen. Selbst in der Bibel ist die Nächstenliebe nicht als eine Fürsorge gegenüber sämtlichen Benachteiligten definiert. Stattdessen soll sich unsere Aufmerksamkeit zunächst auf den Ausgegrenzten der hiesigen Gruppe richten. Erst anschließend können wir uns auch denjenigen zuwenden, die aus einer tatsächlichen existenziellen Bedrängung und Not um Asyl bitten. Dass die politisch Korrekten und Wachsamen bereits mit der Moralkeule darauf warten, sämtliche Versuche einer restriktiven Vorgehensweise gegen die illegale Einwanderung zu torpedieren, ist ein charakterliches Merkmal von Grünsozialisten, die ihre persönlichen Ursprünge und Wurzeln verleugnen – und jede Form der Remigration und Abweisung an den Grenzen als unvereinbar mit Paragraphen betrachten, die in anderen EU-Mitgliedsländern allerdings ohne Probleme im Geist von Sicherheit und Ordnung für die jeweilige Bevölkerung interpretiert werden. Dort ist allerhand denkbar und machbar, was bei uns durch eine willfährige juristische Expertise schon im Keim erstickt wird. So agiert beispielsweise Ungarn im Credo “Geht nicht, gibt’s nicht”. Während Politiker bei uns im Slogan anhängen: “Nach mir die Sintflut”. Deshalb braucht es eine radikale Trendumkehr, die dem Gedanken verschrieben ist, dass sich das Recht an die Wirklichkeit anpassen muss  – und nicht die Wirklichkeit an das Recht.

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