Antifa (Build: shutterstock.com/Ben Gingell)

„AfDler töten“ in Aachen erlaubt

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Das, im Januar bei einer dieser Gratismut-Demonstrationen gezeigte Banner mit der Hass-Botschaft „AfDler töten“ bleibt ohne juristische Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Aachen hat das Verfahren gegen die Urheber und Träger des Banners, die so genannte Antifa-Jugend Aachen, eingestellt.

Politik, Medien und Antifa machen derzeit Monaten mit allen Mitteln Front gegen die AfD. Zum Jahresanfang schafften es die Lügengeschichten des staatsfinanzierten Correctives, Gratismutige im Schulterschluss mit linksextremistischen Antifas auf die Straße zu schicken und gegen die AfD Front zu machen.

Bei einem dieser Aufmärsche hielten mehrere Teilnehmer ein rund vier Quadratmeter großes Plakat mit der Aufschrift „AfDler töten. Nazis abschieben!“ hoch. Von den Neigungsmedien und dem Altpolitikerkartell war zu dem Mordaufruf – ganz anders, als bei den “Vorkommnissen” auf Sylt – keinerlei Kritik vernehmbar. Die Staatsanwaltschaft Aachen sah sich dann doch irgendwann aufgerufen dem Anfangsverdacht einer Straftat nachzugehen.

Nun, einige Monate später und Mitten in der heißen Phase des Superwahljahres, wo es gilt, die AfD – egal mit welchen Mitteln – zu vernichten, teilt die Staatsanwaltschaft in Aachen mit dass “AfD töten” in Ordnung sei.

Die  Begründung der Staatsanwaltschaft Aachen laut RTL, das diese Rechtsbeugung im Wortlaut veröffentlichte: Das Banner stelle weder eine Aufforderung zu Straftaten noch eine Beleidigung dar, sondern „einen sachbezogenen Angriff im Rahmen der öffentlichen politischen Auseinandersetzung“. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren rund um das Banner der linksextremistischen Antifa-Jugend Aachen ein.

Zu Dokumentationszwecken nachfolgend die Stellungnahme der Aachener Staatsanwaltschaft im Wortlaut:

„Nach eingehender Prüfung der Geschehnisse am Ereignistag, der zahlreichen hier eingegangener Strafanzeigen sowie einer im Internet veröffentlichen öffentlichen Stellungnahme der Antifa-Jugend Aachen zu dem verwendeten Banner ist ein strafbares Verhalten der handelnden Personen nicht festzustellen. Die Staatsanwaltschaft Aachen hat das gegen Unbekannt geführte Ermittlungsverfahren daher eingestellt.

Unter den gegebenen Umständen stellt die zu prüfende Äußerung „AfDler töten.“, insbesondere vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich gewährten Meinungsfreiheit, weder eine Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) noch eine Beleidigung (§ 185 StGB) dar. Unter Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte (Anlass der Äußerungen, Zweck der zugleich laufenden Versammlung, Adressaten der Äußerung, sonstiges Verhalten der Bannerträger, nachträgliche Erläuterungen der Antifa-Jugend Aachen zu dem verwendeten Banner) handelt es sich um einen (noch) sachbezogenen Angriff im Rahmen der öffentlichen politischen Auseinandersetzung, der weder auf die persönliche Diffamierung bestimmter Personen abzielt noch aus Sicht eines unbefangenen Betrachters zu Straftaten gegen einzelne Personen aufruft. Dabei war zu beachten, dass nach gefestigter Rechtsprechung bei mehreren gleichermaßen in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten einer Äußerung stets die für die handelnde Person strafrechtlich günstigste Variante bei der Bewertung zugrunde zu legen ist.

Die Feststellung der Personalien der etwaig beteiligten Personen war angesichts der rechtlichen Bewertung des Banners als zwar zugespitzte, jedoch straflose Äußerung im politischen Meinungskampf nicht veranlasst.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich um das Ergebnis einer Einzelfallprüfung handelt und daraus nicht ohne weiteres der Schluss gezogen werden kann, Äußerungen wie die vorliegende seien generell nicht strafbar. Neben dem Wortlaut der Erklärung waren für die abschließende strafrechtliche Beurteilung – wie bei allen Delikten, die Meinungsäußerungen zum Gegenstand haben – weitere objektive Umstände, die im Zusammenhang mit der Äußerung stehen, maßgeblich. Diese Umstände mussten vorliegend zunächst näher aufgeklärt werden.“

(SB)

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