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Frau Faesers Ankündigung „energischer Maßnahmen“ in Sachen Abschiebungen. Eine Analyse

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Unter dem Druck des öffentlichen Aufschreis nach den jüngsten, durch durch Personen mit Migrationshintergrund verübten Bluttaten (Mannheim, Gera, Bad Oeynhausen), hat die deutsche Innenministerin, Nancy Faeser, wieder routinemäßig in dem Modus „Verheißung energischer Aktion“ geschaltet und kündigt „konsequentere Durchführung und Beschleunigung von Abschiebungen“ an.

Von Quo usque tandem

Sie versucht damit den Eindruck zu erwecken, dass das Instrument der Abschiebung mit einer Art Stellschrauben versehen ist, mittels derer Hilfe man die Zahl von Personen mit Migrations-hintergrund, die eine Gefahr für die innere Sicherheit Deutschlands darstellen, einfach regulieren kann. Ich werde im Nachfolgenden darlegen, warum diese Ankündigung keine Substanz hat und lediglich dazu bestimmt ist, dem mit den realen Gegebenheiten nicht vertrauten Publikum Sand in die Augen zu streuen.

Wir dürfen hierbei eingangs sofort von einer Grund-Prämisse ausgehen: Hat der „Flüchtling“, „Asylsuchende“, „Schutzbefohlene“ (oder unter welcher vernebelnder Bezeichnung er dem Publikum sonst präsentiert wird) erst einmal die deutsche Grenze passiert, ist es mit extremen Schwierigkeiten verbunden, ihn wieder loszuwerden – unabhängig davon, wie sein Fall gelagert sein mag sowie (und dies ist von entscheidender Bedeutung) ohne Ansehen der Art und Weise, wie er sich in Deutschland benimmt.

Hier ein Auswahl der  bedeutenderen Hindernisse, welche einer „konsequenten und beschleunigten Abschiebung“ (Faeser; s. o.) im Wege stehen:

Verschleierung von Identität und Herkunftsland: Eine seitens Einlass in das Sozialhilfe-Paradies Almanya Suchender generell angewandte Taktik ist der  „bedauerliche Verlust jeglicher Art von Identifikations-Dokumenten“ sowie unwahre Angaben hinsichtlich des eigenen Namens, sonstiger persönlicher Daten sowie des Herkunftslandes. Damit wird schon für den Fall einer Ablehnung des Asylverfahrens vorgearbeitet: Wenn in einem solchen Fall die deutschen Behörden die des angeblichen Herkunftslandes wegen Rücknahme kontaktieren, werden diese (die sowieso in der Regel kein Interesse an einer solchen Rücknahme haben) den angegebenen Namen und sonstigen Personalangaben nicht in ihren Zivilregistern finden und unter Hinweis hierauf die Rücknahme verweigern

Sog. „Duldung“: Unter dem Einfluss idealistischer Vorstellungen über die menschliche Natur haben die Väter des deutschen Grundgesetzes den sog. „Asyl-Artikel“ (GG 16a) so gestaltet, dass aus ihm ein Rechtsanspruch auf die Asylgewährung abgeleitet werden kann. Als Folge hiervon steht dem „Asylsuchenden“ auch nach berechtigter Ablehnung seines Asylbegehrens der Rechtsweg offen, und eine Kaste von auf solche Fälle spezialisierten „Rechtsbeiständen“ (deren Kosten vom deutschen Steuerzahler übernommen werden) erreicht mit schöner Regelmäßigkeit, dass die eigentlich fällige Ausreisepflicht durch sog.“Duldung“ ersetzt wird – d. h. der Betreffende darf weiter in Deutschland verbleiben und alle dortigen Segnungen des Sozialstaates genießen.

Gründe für die Gewährung von Duldung sind vielfältig: Gesundheitliche Gegebenheiten, Länge des vorausgegangenen Verfahrens (kein Scherz !), oder, dass dem Abzuschiebenden in dem Zielland möglicherweise Gefahr für Leib und Leben droht. Es wäre interessant, mit den Opfern eines mehrfachen Mörders im Jenseits Kontakt aufzunehmen, um zu erfahren, wie sie über diese letztere Regelung denken (Satire aus).

Einfacher physischer Widerstand des Abzuschiebenden: Der Betreffende muss sich lediglich  am Abreisetag und vor dem Besteigen des Flugzeugs auf den Boden werfen, oder sich in sonstiger Weise körperlich der Verbringung in das Transportmittel widersetzen, damit die Abschiebung abgebrochen (und in der Regel nicht erneut versucht) wird. Weiterer Ablauf, wie unter „Duldung“.

Geschätzter Leser: Ich hoffe, im Vorstehenden überzeugend dargelegt zu haben, dass die Faeser’sche Ankündigung von „Anziehen der Stellschrauben“ in Sachen Abschiebung von Gefährdern und sonstigen Kriminellen“ reines Wunschdenken ist und lediglich darauf abzielt, dem mit der Realität nicht vertrauten Bürger ein falsches Gefühl der Sicherheit (sowie den Eindruck, die derzeitige Regierung habe die Situation fest im Griff) zu vermitteln.

Die öffentliche Sicherheit in Deutschland kann nur durch die sofortige Wiedereinführung und strikte Durchführung von allgemeinen Grenzkontrollen einigermaßen wiederhergestellt werden. Ist die Pflicht, an der Grenze wieder einen Pass vorzeigen zu müssen, ist eine gewisse Verzögerung des internationalen Güterverkehrs, ein zu hoher Preis dafür, sich in deutschen Straßen, in öffentlichen Verkehrsmitteln Deutschlands wieder ohne die Gefahr des Abgeschlachtet-Werdens aufzuhalten?

Vielleicht wird eine solche Initiative Deutschlands die Europäische Gemeinschaft dazu bewegen,  sich endlich auf gemeinsame Maßnahmen für einen wirksamen Schutz der EU-Außengrenzen zu einigen.

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