Messer-Täter (Bild: shutterstock.com/Von Anton27)
Messer-Täter (Bild: shutterstock.com/Von Anton27)

Behörden spielen migrantische Messergewalt herunter: Ist es nur dann islamistischer Terror, wenn der Täter “Allahu Akbar” brüllt?

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Der islamistische Hintergrund bei vielen der inzwischen tagtäglich in die Dutzende gehenden Messerattacken deutschlandweit wird von den Behörden offenbar bewusst verwässert oder ignoriert. Am Samstagabend rannte ein Passdeutscher aus Syrien mit einem Messer in eine Tankstelle in Brandenburg und verletzte einen polnischen Lkw-Fahrer lebensgefährlich, indem er ihm die Klinge mehrfach in den Hals rammte. Auch sonst wollte er offenbar möglichst viele Menschen verletzten oder töten. Natürlich war der mutmaßliche Täter wieder einmal wegen Gewaltdelikten polizeibekannt. Fünf Mitglieder der „Jungen Union“ Mecklenburg-Vorpommern, darunter ein Polizist, die Zeugen des Angriffs wurden, berichteten, dass der Mann „Allahu Akbar“ gerufen habe. Die Staatsanwaltschaft tat jedoch alles, um die Öffentlichkeit über den Fall im Dunkeln zu lassen. Man könne nur sagen, dass der Verdächtige “Deutscher” sei, hieß es zunächst.

Gemeint war natürlich “Passdeutscher”, da es sich um einen der mittlerweile am Fließband eingebürgerten “Deutschen” mit syrischem Migrationshintergrund handelte. Erst gestern und auf mehrfaches mediales Nachhaken, wurde dann plötzlich mitgeteilt: „Vor dem Hintergrund des von zwei der vernommenen Zeugen angeblich wahrgenommenen und durch den mutmaßlichen Täter gemachten Ausrufes ,Allahu Akbar’ ist auch die Frage eines islamistischen Hintergrundes der Tat ebenso wie weitere Umstände zur möglichen Tatmotivation Gegenstand der weiteren Ermittlungen.“ Im internen Bericht der Polizei waren die „Allahu Akbar“-Rufe jedoch bereits am Samstag vermerkt.

Barbarische Migrantengewalt unter den Teppich gekehrt

Offensichtlich wollte die politisch weisungsgebundene Staatsanwaltschaft im SPD-regierten Brandenburg so kurz vor der Landtagwahl am 22. September einen mutmaßlichen Terroranschlag, auf jeden Fall aber einen neuerlichen Akt barbarischer Migrantengewalt, unter den Teppich kehren. Deshalb wurden wichtige Details verschwiegen.

Es stellt sich hier erneut die grundsätzliche Frage, wieso bei von Muslimen verübten Anschlägen eigentlich erst dann von einem islamistischen Hintergrund die Rede ist, wenn die Täter ausdrücklich und quasi offiziell „Allahu Akbar“ brüllen? Wenn ein mutmaßlich „Rechter“ einen Anschlag verübt, wird die Tat umgehend der rechten Szene zugeordnet, auch wenn der Täter nicht „Juden raus“, „Sieg Heil“ oder eine ähnliche verbale Visitenkarte abgibt. Im Umkehrschluss müssten derartige Gewaltakte, die von Muslimen begangen werden, dann auch als Islam-Terror klassifiziert werden, zumal der Angriff in Brandenburg einem bei solchen Anschlägen seit Jahren bekannten Muster folgen, wie es ja auch gerade erst wieder in Solingen zu beobachten war. Doch stattdessen tun die Behörden so, als erfordere eine Tat, bei der „Allahu Akbar“ gebrüllt wird, penibelste Ermittlungsarbeit, bevor sie als islamistischer Terror eingestuft werden kann. Auch hier zeigt sich also die übliche Täuschung der Öffentlichkeit. Das Ausmaß der oft islamisch begründeten Migrantengewalt wird meist verschwiegen, dann möglichst relativiert und erst dann in vollem Umfang eingestanden, wenn das alles nicht mehr funktioniert. Und in diesem Fall muss man auch noch einer direkten politisch motivierten Vertuschung ausgehen, um der AfD nicht noch mehr Stimmen zu verschaffen. (TPL)

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