Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen (ohne Stellvertreter) © Fotograf: Ingo Jung

Skandal! AfD scheitert mit Klage zur Besetzung des MDR-Rundfunkrats

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Laut der Geschäftsordnung des sächsischen Landtags hätte die AfD einen Sitz im MDR-Rundfunkrat erhalten müssen. Allerdings änderte die Kartellparteienkoalition ganz schnell und kurzfristig das Verfahren und schloss die AfD aus. Das Verfassungsgericht findet nun: diese Entscheidung ist rechtmäßig.

Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat die Klage der AfD-Fraktion zurückgewiesen, die sich gegen ihre Nichtberücksichtigung bei der Besetzung des MDR-Rundfunkrats richtete. Laut der Geschäftsordnung des sächsischen Landtags würde der AfD eigentlich ein Sitz in diesem wichtigen Gremium zustehen. Die feinen Demokraten der Regierungskoalition aus CDU, SPD und Grünen änderten jedoch ohne Vorwarnung das Verfahren zur Nominierung. Im Rundfunkrat des MDR sitzen Abgeordnete des sächsischen Landtags aus der CDU, SPD, Linke, FDP und den Grünen. Nachdem die Parlamentsmehrheit der AfD einen Sitz im Aufsichtsgremium vorenthalten hatte, sah sich die Fraktion gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.

Der Verfassungsgerichtshof jedoch äußerte nun, dass es keinerlei Bedenken gegen die Verfahrensweise habe und wies die Klage der AfD ab.

Der Konflikt hat seine Wurzeln in einem Ereignis, das bereits mehrere Jahre zurückliegt. Am 19. November 2021 wählte der sächsische Landtag neue Vertreter für den MDR-Rundfunkrat. Während Abgeordnete von CDU, SPD und Linken in das Aufsichtsgremium entsandt wurden, scheiterte der von der AfD nominierte Kandidat bei der Abstimmung und konnte nicht die erforderliche Mehrheit erreichen. Gemäß der Geschäftsordnung des Landtags sollte die Nominierung von Kandidaten nach der Stärke der Fraktionen erfolgen. In diesem Fall hätte die CDU-Fraktion zwei Kandidaten vorschlagen dürfen, während die AfD das Recht gehabt hätte, einen der drei zu entsendenden Abgeordneten zu nominieren.

Die Regierungskoalition entschied sich jedoch, von dieser Praxis abzuweichen und ein alternatives Verfahren zu implementieren, das allen Fraktionen im Landtag die Möglichkeit gab, Kandidaten aufzustellen. Dieses Vorgehen wurde von der AfD als gezielte Maßnahme interpretiert, um ihren Einfluss zu reduzieren und ihre parlamentarischen Rechte zu beschneiden. Die AfD argumentierte vor dem Verfassungsgerichtshof, dass diese Abweichung von der etablierten Geschäftsordnung nicht nur unüblich, sondern auch rechtlich fragwürdig sei und darauf abziele, die zweitstärkste Fraktion im Landtag von der Mitwirkung in einem öffentlich-rechtlichen Gremium auszuschließen.

Trotz dieser Argumente sah der sächsische Verfassungsgerichtshof keinen rechtlichen Mangel in dem Verfahren. Die Entscheidung, das Wahlverfahren zu ändern, sei von einer Mehrheit der Landtagsabgeordneten getragen worden, und die entsandten Mitglieder hätten ebenfalls eine Mehrheit der Stimmen erhalten, so die Begründung des Gerichts.

Diese Entscheidung wirft mehr als nur grundlegende Fragen zur angeblich demokratischen Praxis auf. Es ist besorgniserregend, dass eine demokratisch gewählte Partei von der Teilnahme an einem wichtigen Gremium ausgeschlossen wird, nur weil sie nicht der links-grün dominierten Meinung entspricht. Der Ausschluss der AfD aus dem MDR-Rundfunkrat stellt nicht nur ein schädlicher Präzedenzfall dar,  sondern zeigt die totalitäre  Tendenz, unliebsame politische Meinungen zu marginalisieren.

(SB)

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