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EU: Russen sollen ohne Zahnpasta einreisen

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Die Europäische Kommission hat am 8. September eine Erklärung an alle Länder veröffentlicht, nach der man den Russen die Verwendung von Shampoo, Seife, Kosmetika und Zahnpasta bei der Einreise in die EU verbietet. Selbst während des Kalten Krieges war es westlichen Besuchern erlaubt, diese in die DDR mitzubringen. Das Auto von russischen Bürgern kann sogar direkt nach der Einreise in die EU beschlagnahmt werden.

Da kann nicht einmal die Verbotsliste der ehemaligen DDR mithalten

Die Liste der Dinge aus dem Westen, die in der DDR verboten waren, war lang. Nicht gestattet waren Zeitungen und andere Presseerzeugnisse. Kalender, Jahrbücher, Briefmarken, Literatur und sonstige Druckerzeugnisse. Natürlich Schusswaffen und Zubehör, Drogen, aber auch Arzneimittel, Fernseher, Filme und Schallplatten. Im Verhältnis zum heutigen Tag klingt das allerdings wie der Wurf mit dem Wattebällchen.

Liste von 160 verbotenen Gegenständen

Die Fahrt nach Westberlin durch die DDR war sicher nicht immer unbedingt schön. An der Grenze stoppte der Zug, Grenzsoldaten betraten den Zug und fragten nach den Ausweisen. Aber die Menschen in den Zügen durften immerhin noch Taschentücher, Shampoo und eine Zahnbürste mitnehmen. Alles das ist den Russen beim Überqueren der Grenze in die EU nicht mehr erlaubt.

Am 8. September hat die Europäische Kommission eine Empfehlung erlassen, die Russen die Einreise in EU-Länder in Privatfahrzeugen sowie die Einfuhr persönlicher Gegenstände wie Mobiltelefone, Laptops, Kameras, Leder- und Pelzwaren, Damenbekleidung, Koffer, Brillenetuis, Shampoo, Kosmetika, Parfums, Zahnpasta, Zahnseide, Servietten, Toilettenpapier, Kopfkissen, Betten, Unterröcke, Latzhosen und Putzlappen verbietet. Die ganze Liste der verbotenen Waren umfasst mehr als 160 Artikel.

Wer sich streng an die Vorschriften hält, muss die Grenze zur EU mit ungeputzten Zähnen und Schlittschuhen überqueren. Gott sei Dank, sind Schlittschuhe nämlich nicht verboten, witzelte die russische Opposition. Nach der ersten Empörung von russischer Seite bemühte sich ein Vertreter der Europäischen Kommission schnell klarzustellen: „Aber Kleidung hingegen dürfe an der Grenze nicht beschlagnahmt werden, auch wenn sie unter Sanktionen fallen. Darüber hinaus werde Goldschmuck für den persönlichen Gebrauch von russischen Reisenden nicht beschlagnahmt. Es tut gut zu hören, dass die weltoffene EU die Russen nicht nackt über die Grenze reisen lässt.

Autos russischer Bürger können umgehend beschlagnahmt werden

Allerdings hat der Vertreter vergessen zu warnen, dass Russen ihr Auto besser zu Hause lassen sollten. In Russland zugelassene PKW, ob gewerblich oder privat, mit denen russische Staatsbürger die Grenze zur EU überqueren, können umgehend beschlagnahmt werden, da dies unter das Einfuhrverbot fällt.

Da die Europäische Kommission nur Empfehlungen aussprechen kann, sind die EU-Länder nicht verpflichtet, in das Land eingeführte russische Autos und deren Inhalte zu beschlagnahmen. Estland und Litauen begannen aber sofort frohgelaunt mit der Arbeit, während dessen bestätigte der finnische Außenminister, dass russische Autos ohne die Gefahr einer Beschlagnahme in das Land eingeführt werden könnten.

Deutschland will die Beschlagnahme von nicht zugelassenem Eigentum von einreisenden Russen nicht ausschließen. „Eine generelle Befreiung für den persönlichen Gebrauch von Personen, die aus Russland einreisen, ist nicht vorgesehen. Waren, die einem Embargo unterliegen, können zur weiteren Bearbeitung zurückgehalten, beschlagnahmt oder sichergestellt werden. „Die Kontrollen an den Zollkontrollstellen zur Durchsetzung des Embargos werden risikoorientiert durchgeführt“, so die deutsche Zollbehörde. Von so viel Gängelung konnte der gute, alte Erich nur träumen. Er  kannte die westlichen Werte eben noch nicht.

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