Justiz (Symbolbild:Fotolia)

Späte Gerechtigkeit: Kölner Freispruch für Kritiker des Impfregimes

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Am Mittwoch erlitten die juristischen Kettenhunde des Corona-Regimes endlich einmal eine viel zu seltene Niederlage vor Gericht. Das Kölner Amtsgericht sprach Michael Z. frei, der im Sommer 2022 unter dem Twitter-Namen „MicLiberal“ begonnen hatte, die hasserfüllten Diffamierungen zu sammeln, die Politiker, Prominente und Mediziner über Corona-Impfskeptiker ausgossen. „Wer sich nicht impfen lässt, ist ein Idiot“, „Deine Party ist Omas Tod“ oder „Lasst uns Impfverweigerer mit dem Blasrohr jagen, Waidmanns Heil!“, waren nur einige der zahllosen Entgleisungen, die jeder über sich ergehen lassen musste, der sich nicht bereitwillig und immer wieder die gemeingefährlichen Vakzine verabreichen ließ.

Die Staatanwaltschaft ging jedoch nicht etwa gegen diese Hetzer vor, obwohl der Kampf gegen „Hass und Hetze“ ja eine Hauptbeschäftigung des Linksstaates ist, sondern gegen Michael Z., der nichts anderes tat, als Zitate zu sammeln, die auch noch öffentlich gemacht worden waren. „Wir haben mitgemacht! Wir haben ausgegrenzt, diffamiert, diskreditiert, beleidigt und Menschen gecancelt. Im Dienste der Wissenschaft!“, lautete sein Kommentar, mit der er diese verbalen Exzesse anprangerte. Die Staatsanwaltschaft wollte darin jedoch eine „Feindesliste“ sehen, durch die die Sicherheit der genannten Personen gefährdet worden sei, da sie im Zusammenhang mit den Tweets als „Täter“ bezeichnet und in die Nähe des „Faschismus“ gerückt worden seien.

“Guter Tag für die Meinungsfreiheit”

Das Gericht gab dieser Absurdität glücklicherweise nicht nach und sprach Z. unter Verweis auf die Meinungsfreiheit frei. Seine Anwältin Jessica Hamad sprach dann auch von einem „guten Tag für die Meinungsfreiheit“. In ihrem Schlussplädoyer hatte sie erklärt, ihr Mandant sei „ein glühender Verteidiger der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ und setzte sich „uneingeschränkt“ für sie ein. Mit seinem Tweet habe er eine Debatte ausgelöst, die die Gesellschaft dringend gebraucht habe. Es sei „nicht nur legitim, sondern sogar ethisch geboten, derartige grenzüberschreitenden Äußerungen von Menschen, die eine herausgehobene gesellschaftliche Stellung einnehmen (z. B. als Politikerin oder Arzt), scharf zu widersprechen. Denn diese Äußerungen waren diskriminierend und bedrohten den sozialen Frieden!”

Es solle rechtens sein, sich öffentlich mit den – auch von ihrem Mandanten zitierten – Worten: „Wenn die hirntoten Risikopiloten durch die Aerosole zischen, wird es ganz viele noch erwischen!’ (Udo Lindenberg) zu äußern, aber Kritik daran soll nicht erlaubt sein? Auch der Altbundespräsident Gauck dürfe sagen: „Impfgegner sind Bekloppte“, aber ihr Mandant dürfe nicht sagen, dass durch diese Äußerungen andere Menschen beleidigt, diffamiert und ausgegrenzt worden seien? Das grenze an Täter-Opfer-Umkehr und würde den Gesetzeszweck ins Gegenteil verkehren, so Hamad weiter. Leider ist der Alptraum für Z. jedoch noch immer nicht ausgestanden. Nach „Welt“-Informationen will die Staatsanwaltshaft tatsächlich in Berufung gehen und diese Farce weitertreiben.

MDR-Regimetreue: Druck der Senderleitung

Dass das Corona-Kartell weiterhin intakt ist, zeigt unter anderem auch die Unterdrückung eines Beitrags des MDR vom vergangenen Dezember über DNA-Verunreinigungen in Corona-Impfstoffen. Dieser war kurz nach der Ausstrahlung wegen angeblicher Qualitätsmängel aus der Mediathek entfernt worden. Dies war von Anfang an völlig unglaubwürdig. Alles deutete darauf hin, dass hier Druck von oben im Spiel war. Dies wurde nun von Insidern bestätigt. Auf die Macher des Films wurde massivster Druck ausgeübt, auch und gerade von der Senderleitung.

Der Beitrag ist nach wie vor nicht verfügbar, obwohl der Programmausschuss Leipzig bereits am 27. Mai ausdrücklich festgestellt hatte, dass er nicht gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen habe. Dennoch wird dies auf der MDR-Seite weiterhin behauptet.
Der Corona-Staat und seine Medien sind also immer noch im Einsatz, wenn es darum geht, das Menschheitsverbrechen der Impfungen zu vertuschen. Dafür müssen die wenigen ÖRR-Journalisten, die noch ihrer Pflicht nachkommen, Mobbingkampagnen ertragen und ein aufrechter Bürger wie Michael Z. einen juristischen Spießrutenlauf erleiden, nur weil er öffentlich zugängliche Zitate gesammelt hat. (TPL)