Essens CDU-OB Thomas Kufen: Schlappe für Gericht, blechen darf der Bürger (Foto:Imago)

Steuergelder verpulvert, um AfD-Parteitag zu verhindern: Schwere Schlappe für Essens CDU-OB vor Gericht

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Die fortwährende Veruntreuung von Steuergeldern ist bekanntlich das Markenzeichen der Ampel. Was auf Bundesebene für Skandalthemen wie angebliche Klima- und Entwicklungshilfe in China, Peru oder Zentralafrika oder für die Alimentierung von Migranten gilt, setzt sich im gedankenlosen Umgang mit dem Geld der Bürger bis in die Kommunen hinab fort. Vor allem um im “Kampf gegen rechts” “Haltung” zu zeigen, langt der ein oder andere Bürgermeister gerne mal in die ohnehin notorisch leere Schatulle, um mit allen Mitteln, natürlich ohne jedes persönliche Haftungsrisiko, die einzige reale Opposition in Deutschland an ihrer demokratische legitimierten politischen Arbeit zu hindern.

So auch in Essen: Der dortige CDU-Oberbürgermeister Thomas Kufen wollte den für Ende Juni geplanten AfD-Parteitag in seiner Stadt um jeden Preis verhindern – obwohl es bereits seit Januar 2023 einen rechtsgültigen Vertrag über die Anmietung der Messe als Veranstaltungsort gab. Populistisch wollte Kufen – in Anbiederung an die regierungsorchestrieren “Gegen-rechts”-Massenaufmärsche den Parteitag, deren Teilnehmer in Essen gegen den Parteitag mobil gemacht hatten – die Veranstaltung  verhindern, und erklärte die AfD für “nicht willkommen”. Der Mietvertrag in der Grugahalle wurde kurzerhand gekündigt – ohne jede Rechtsgrundlage. Jeder Feld-, Wald- und Wiesenanwalt hätte Kufen blind sagen können, dass dessen Bruch vor Gericht nie und nimmer Bestand haben wird. Doch das waren OB und die Stadtverwaltung wohl ganz egal: Sie wollten unbedingt ein “Zeichen setzen” – und trotz des rechtsgültigen Vertrags.

Billiger Trick

Tatsächlich ist jede Stadt gesetzlich dazu verpflichtet, kommunale Veranstaltungsorte auch politischen Parteien für Veranstaltungen zu überlassen. Kufen hielt sich offenbar für besonders schlau, als er den Vertrag mit einem billigen Trick auszuhebeln versuchte: “Im Mai verlangte der Stadtrat unter seinem Vorsitz von der AfD eine ‘strafbewehrte Selbstverpflichtungserklärung´, in der sie versichere, keine nach dem Strafgesetzbuch verbotenen Äußerungen und Handlungen vorzunehmen… Da sich die Partei weigerte, einen solchen Vertragszusatz zu unterzeichnen, kündigte die Messe auf Anweisung der Stadt den Vertrag.”, so die “Berliner Zeitung”. Irre: Diesen nachträglichen Vertragszusatz begründete die Stadtspitze damit, auf dem AfD-Parteitag könnte es wieder zum Ausruf des “verbotenen” Slogans „Alles für Deutschland“ kommen.

Erwart- und absehbar scheiterte Kufen mit diesem billigen Manöver krachend: Gestern entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, dass Essen der AfD die städtische Messe in der Grugahalle für ihren Parteitag zur Verfügung stellen muss.Die Kosten für das Verfahren darf jetzt der Steuerzahler blechen. Der Parteitag findet wie geplant vom 28. -30. Juni statt. (TPL)