Christine Lambrecht (Bild: Pressebild BMJV)

Welcher Richter traut sich denn sowas? Lambrecht verliert im Hubschrauber-Streit

Der Sohn von Bundesverteidigungsministerin Lambrecht postet auf Instagram ein Foto, das ihn in einem Bundeswehrhelikopter auf einem Dienstflug von Mama zeigt. Diese weigerte sich bislang selbstherrlich – auch nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Köln – dem Steuerzahler mitzuteilen, wer das Bildchen denn geschossen hat. Die Obersozin wurde nun von einem Gericht verurteilt, Auskunft darüber zu erteilen, wer der Fotograf ist.

Der Herr Sohnemann von Verteidigungsministerin Lambrecht hatte Mitte April von sich im Regierungshubschrauber der Bundeswehr  ein Foto in sozialen Netzwerken gepostet. Das 21-jährige Söhnchen konnte es ohne Mama nicht aushalten und begleitete diese  kurzerhand auf einen Truppenbesuch nach Norddeutschland.  Am nächsten Tag waren die beiden dann mit dem Auto zum Urlaub nach Sylt weitergefahren

Erkennbar war das Heli-Foto kein Selfie. Das Verwaltungsgericht in Köln hatte Ende August in der Vorinstanz entschieden, dass die SPD-Politikerin einem Journalisten bestimmte Fragen zu dem Flug beantworten muss. Der klagende Journalist wollte wissen, welcher zeitliche Abstand zwischen der Buchung des Hotels auf Sylt und der Terminierung des Truppenbesuchs lag. Zudem wollte er wissen, welche Kenntnisse Lambrecht über die Entstehung des Fotos und seine Veröffentlichung hatte, insbesondere, ob sie das Foto von ihrem Sohn im Hubschrauber selbst gemacht hatte. All das wollte die Bundesverteidigungsministerin mit Oma-Charme nicht mitteilen, und behauptete, dass sein ihre Privatsache.

Das sah nun – fast einem Wunder in Zeiten von regierungsdevoten Gerichtsentscheidungen – ein Richter des Oberverwaltungsgericht Köln (OVG) anders. Zur Frage der Hotelbuchung gab das Gericht in Köln der Politikerin aber Recht. Das sei ihre Privatsache. Bei den Fragen zu Entstehung und Veröffentlichung des Fotos sieht die Sache anders aus. Weil die Anreise mit dem Hubschrauber erfolgt sei, ergebe sich ein dienstlicher Bezug zur Bundeswehr, berichtet der Business Insider. Nun muss Truppen-Lambrecht dem Steuerzahler Auskunft darüber erteilen. Die Entscheidung des Gerichts mit Sitz in Münster ist nicht anfechtbar. (Az.: 15 B 1029/22) (SB)

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