Polizei versiegelt rechtswidrigerweise den Gedenkstein für die Impfopfer in Zinnwald-Georgenfeld!

Während die Sachsen das Pfingstwochenende genießen, kennen Kretschmers Behörden nur ein Thema: Den Gedenkstein für die Opfer der Corona-Maßnahmen in Zinnwald-Georgenfeld. Jetzt hat die Polizei das Denkmal sogar abgeklebt und versiegelt, wobei der der Stein beschädigt wurde.

Im kleinen sächsischen Grenzort Zinnwald steht seit Ende April ein Denkmal für die Opfer der Corona-Politik. Das privat errichtete Mahnmal sorgte für geradezu hysterische Reaktionen in der sächsischen Politik. Am Freitag wollte die Polizei den Gedenkstein eigentlich abreißen. Doch das Oberverwaltungsgericht verhinderte – vorerst – die Zerstörung.

Das Verwaltungsgericht Dresden hat die Anordnung der Polizei, einen, am 29. April auf einem Privatgrundstück  in Zinnwald errichteten Gedenkstein für die Corona-Impfopfere abzureißen, bestätigt. Die Inschrift darauf lautet: “Zur Erinnerung an die Opfer des Corona-Impfexperiments und der Zwangsmaßnahmen des Kretschmer-Regimes”. Die Begründung, warum das Mahnmal, errichtet durch die Partei “Freie Sachsen” niedergerissen werden muss, ist mehr als nur absurd.

Wie das Gericht am vergangenen Dienstag in ihrem Beschluss mitteilte, besteht wegen der eingravierten Aufschrift des Steins “eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit”. Aus diesem Grund sei die Anweisung durch die Polizei, den öffentlich sichtbaren Stein zu verhüllen und zeitnah komplett zu entfernen, rechtmäßig. Weiter heißt es, dass die Aufschrift auf dem Stein durch die Verwendung des Begriffs “Impfexperiment” eine “Assoziation zu Impfexperimenten der Nationalsozialisten wecke, insbesondere im KZ Buchenwald zur Fleckfieberinfektion.” Dadurch werde der Freistaat Sachsen mit dem NS-Staat gleichgesetzt. Darüber hinaus werde durch das Wort “Kretschmer-Regime” die sächsische Staatsregierung als eine “diktatorische Regierung und illegitime Herrschaft dargestellt”, so das Gericht.

Durch diese und ähnliche deutlich abwertenden Begrifflichkeiten sind nach Ansicht des Gerichts die Grenzen der Meinungsfreiheit und der Machtkritik überschritten und – Achtung! – die öffentliche Sicherheit gefährdet.  Außerdem würde das Gedenken anhand eines solchen Grabsteins im Zusammenhang mit “angeblichen Opfern eines Impfexperiments” auch die tatsächlichen Opfer der Impfexperimente des NS-Staates sowie der Corona-Pandemie verhöhnen, so die nur noch als irre zu bezeichnende Begründung des Gericht.

Die Kretschmer-Polizei in Sachsen hatte nach der Errichtung des Mahnmals geltend gemacht, dass das Mahnmal als “böswillige Verächtlichmachung der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder” gewertet und als “Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung von Personen des politischen Lebens” stehe.

Die Polizei forderte die Partei auf, den Stein zu entfernen. Dagegen hatten die “Freien Sachsen” Anfang Mai Klage erhoben und zugleich um vorläufigen Rechtsschutz ersucht. Über letzteren hatte das Gericht am vergangenen Dienstag entschieden.

Durch die Initiatoren und Eigentümer des Gedenksteins, den Freien Sachesen, war in Reaktion auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes bereits der streitgegenständliche Teil der Inschrift – bis zu einer Entscheidung der nächsten Instanz – verdeckt worden. “Es gibt daher keine rechtliche Grundlage, den gesamten Stein zu versiegeln, dies ist ein neuerlicher Rechtsbruch, gegen den wir bereits juristische Schritte eingeleitet haben”, so die Freien Sachsen. “Wir kämpfen weiter für das Denkmal. Die Rechtsbrüche und Schikanen zeigen, welchen Nerv wir getroffen haben!” (SB)

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