Justiz (Symbolbild:Fotolia)

Weil er angeblich Politiker beleidigt hat: Biberacher Rentner zu Geldstrafe verurteilt

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Das passiert Dir im besten Deutschland, wenn du Politiker kritisierst: Das Amtsgericht Biberach hat einen 69-jährigen Rentner zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Grund: Der Mann hatte im März 2023 auf Facebook einen Beitrag geteilt, der deutsche Politiker in einem negativen Licht darstellte. 

In dem Beitrag, den ein 69-Rentner auf Facebook teilte, zeigt ein an das Filmplakat des Klassikers “Der Pate” angelehntes Bild, auf dem diverse deutsche Politiker abgebildet sind. Diese wurden als “respektlos”, “unfähig”, “ehrlos” und “habgierig” bezeichnet. Mindestens einer der Politiker wurde zudem als “Lügner” betitelt.

Während ganze Wählerschichten von just solchen Politiker beschimpft und bedroht werden dürfen, genießt wiederum genau dieser Personenkreis einen ganz besonderen Schutz. Und den setzte nun ein Amtsrichter in Biberach durch.

Der Richter sah in diesen Bezeichnungen eine Überschreitung der freien Meinungsäußerung. Ausgelöst hatte das Verfahren die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet, betrieben vom Bundeskriminalamt (BKA). Seit das Meldeportal online gegangen ist, sind dort rund 23.000 Meldungen eingegangen, von denen 84 Prozent als strafrechtlich relevant eingestuft wurden. Diese hohe Zahl zeigt, wen sich die Justiz und das BKA zur strafrechtlichen Verfolgung erkoren hat: Bürger, die ihre Meinung äußern.

Die Aktivitäten dieser BKA-Abteilung führten nun zur Verurteilung des Rentners, der lediglich einen Beitrag geteilt hatte, dessen Aussagen immer mehr Deutsche unterschreiben.

Verurteilt wurde der Rentner wegen “Beleidigung von Personen öffentlichen Lebens” zu einer Strafe von 900 Euro. Das Gericht blieb wegen dessen beengter finanzieller Verhältnisse unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, sie hatte eine Gesamtstrafe von 1.200 Euro gefordert.

Positiv auf das Strafmaß ausgewirkt habe sich laut Gericht die Einsicht des Angeklagten sowie die Tatsache, dass er nicht einschlägig vorbestraft ist und mit offener Identität gepostet hat. Negativ wurde ihm angelastet, dass der besagte Beitrag noch immer auf seinem Facebook-Profil zu finden ist. Der Angeklagte beteuerte, dass er davon ausgegangen sei, dass das Bild sich nach einigen Wochen von selbst löscht.

(SB)

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