Jens Maier (Bild: Jens Maier)

Gesinnungsterror und Berufsverbot: AfD-Mann Jens Maier darf nicht mehr Richter sein

Die sächsische Justiz hat sich dem Druck links-grünen Extremisten und dem medialen Gesinnungsterror gebeugt und erteilt dem ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten und Richter Jens Maier Berufsverbot.

Jens Maier, ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete, darf seinen Beruf als Richter nicht mehr ausüben. Einen entsprechenden Antrag der grünen sächsischen Justizministerin Katja Meier –  die Dame errang Aufmerksamkeit dadurch, dass sie mit ihrer Punkband Liedgut wie „Advent, Advent – ein Bulle brennt“ zum Besten gab – hält das Leipziger Dienstgericht für Richter für zulässig. Die “Bullen-verbrennende” Grüne hatte hatte argumentiert, wer durch staatliche Behörden als Rechtsextremist angesehen werde, könne kein glaubwürdiger Repräsentant der Justiz mehr sein.

Der politisch verlängerte Arm der schwarz-rot-grünen Regierung im Freistaat, der sächsische Verfassungsschutz, stufte das frühere SPD-Mitglied und 2013 der AfD beigetretenen Maier, der 2017 in den Bundestag einzog, jedoch 2021 sein Mandat verloren und danach in den Richterdienst zurückkehren wollte, als Rechtsextremist ein.

In der Regel haben Beamte einen Anspruch auf Rückkehr in den Staatsdienst, nachdem sie ein Mandat in Parlamenten wahrgenommen haben. Das scheint für linke- bis linksextremistische Gestalten zu gelten, nicht jedoch für AfD-Politiker. Bei der Verhandlung am Leipziger Landgericht machte der Vorsitzende Richter Hanns-Christian John klar, dass das für Beamte geltende Mäßigungsgebot während der Abgeordnetentätigkeit ruhe. Für Äußerungen im Bundestag oder dessen Ausschüssen bestehe Immunität, aber Maier müsse sich bei der Rückkehr in den Staatsdienst auch Äußerungen anrechnen lassen, die er außerhalb des Bundestags während seiner Abgeordnetenzeit getätigt hat, so John. Jens Maier soll nun in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Nach dem Urteil ist vor dem Urteil. Sie können davon ausgehen, dass wir dagegen vorgehen werden.´”, kommentierte Maiers Anwalt Jochen Lober gegenüber der dpa.

Während der öffentlich-rechtliche Deutschlandfunk das Urteil als “Ein guter Tag für den Rechtsstaat” feiert und die taz sich freut, dass der „Kleine Höcke“ nun arbeitslos ist – kommentiert Björn Höcke: “Jens Maier hatte sein Richteramt jahrzehntelang untadelig ausgeübt. Doch dann wurde er zur Zielscheibe des polit-medialen Gesinnungsterrors: Denn Jens Maier ist Mitglied der AfD und saß für die Partei bis 2021 im Bundestag.

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Die Kriminalisierung Andersdenkender hat heute einen weiteren traurigen Höhepunkt erreicht: Nachdem seine Rückkehr in den Richterdienst medial skandalisiert wurde, sollte nun erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik gegen ihn eine Richteranklage eingesetzt werden. Heute entschied das Dienstgericht, daß Maier seinen Beruf nicht mehr ausüben darf. Auch dafür gab es kein Dienstvergehen als konkreten Anlaß. Die Unterstellung der falschen Gesinnung reicht heutzutage in der Bundesrepublik als Grund für ein Berufsverbot.” (SB)