IS-Terroristen: In Deutschland wohlumsorgt (Foto: Von zefart/Shutterstock)

Wie großzügig: IS-Terrorist fordert 144.000 Euro, damit er Deutschland verlässt

Dass mittlerweile jeder weiß, dass der deutsche Rechtsstaat – außer natürlich für autochthone Deutsche, die regelmäßig seine vielbeschworene „ganze Härte“ zu spüren bekommen- eine einzige Lachnummer ist, zeigt der Fall des Syrers Abdulhadi B. Dieser saß über fünf Jahre im Gefängnis, weil er in Deutschland Selbstmordattentäter und einen Siebenjährigen (!) als Kindersoldat für die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) rekrutieren wollte. Außerdem plante er einen Anschlag auf eine Synagoge in Berlin Da die Ampel-Regierung Abschiebungen nach Syrien aus humanitären Gründen grundsätzlich ausschließt, darf selbst eine solche Gestalt in Deutschland bleiben.

Da B. aber zumindest weiterhin als gefährlich eingestuft wird, darf er seinen bayerischen Wohnort Tirschenreuth nicht verlassen und auch kein Internet nutzen. Da er diese Auflagen als inakzeptabel ansieht, klagte er vor dem Regensburger Verwaltungsgericht. Was er vom deutschen Staat hält, machte er während einer Beratungspause deutlich. Den Anwälten des Freistaates Bayern schlug er vor: „Wenn ich gehe, dann nur freiwillig und nur wenn ich 144 000 Euro von euch bekomme.“

Bereits zur Auswanderung ins woke Irrenhaus Kanada

Gegenüber „Bild“ erklärte er, die Summe sei eine selbst errechnete Haftentschädigung, die ihm für die Zeit im Gefängnis vom deutschen Staat gezahlt werden müsse, da er zu Unrecht verurteilt worden sei. Sollte er das Geld erhalten, erklärte er sich bereit, nach Kanada auszuwandern. Diese Ansicht zeugt von einem gewissen Realitätssinn, denn im woken Irrenhaus von Premierminister Justin Trudeau hätte er wahrscheinlich tatsächlich gute Chancen, aufgenommen zu werden. B. kennt die westliche Krankheit offenbar sehr gut. Nachdem er 2018 wegen Werbens um Unterstützer für die Terrororganisation Islamischer Staat in zwei Fällen, versuchter Anstiftung zum Totschlag sowie Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden war, hatte der Bundesgerichtshof seine Revision im Jahr darauf verworfen.

Die Entscheidung über seine Klage wird ihm schriftlich mitgeteilt. Da sie höchstwahrscheinlich abgelehnt wird -obwohl man selbst das heutzutage nicht mehr einfach annehmen kann – bleibt nur zu hoffen, dass es den Behörden gelingt, B. unter Kontrolle zu halten, wenn der Staat schon verrückt genug ist, in innerhalb seiner Grenzen zu behalten. (TPL)

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