Schockgefrostete Grillen vor ihrer "Vermehlung" (Foto:Imago)

EU-Lebensmittelverordnung zu Insektenmehl: War auch hier wieder Korruption im Spiel?

Die neue EU-Verordnung 2023/5, mit der die EU Anfang des Monats nun auch die – nicht einmal deklarierungspflichtige – Beimischung von Hausgrillen-Mehl in diversen Grundnahrungsmitteln legalisiert hat (nachdem sie unter dem Radar der Öffentlichkeit bereits 2021 Mehlwürmer als Lebensmittel zugelassen hatte!) sorgt nicht nur für Ekel bei Millionen Menschen, die diese neueste Kopfgeburt von Schöne-neue-Welt-Globalisten buchstäblich zu schlucken haben. Auch Verbraucherschützer, Mediziner und Kliniken wie etwa die Acura-Kliniken Baden-Baden) laufen Sturm gegen die neue EU-Zwangsbeglückung: Es bestehen nämlich hohe Allergierisiken, zudem ist mit einer empfindlich erhöhten Cyanid-Belastung von Fleisch, Bier, Brot, Schokolade und vielen weiteren betroffenen Lebensmitteln zu rechnen.

Laut Verordnung darf mit dem Inverkehrbringen des Hausgrillenpulvers bereits ab morgen, 24. Januar, begonnen werden. Sogar in veganen Fleischersatz-Produkten dürfen Teile der „Acheta domesticus“ (Hausgrille) verwendet werden, erläutert die “Junge Freiheit“. Die Zeitung macht jedoch noch auf einen weiteren auffälliges und denkwürdiges Detail zum Hintergrund der neuen Verordnung aufmerksam: Erstaunlicherweise ist nämlich in den die ersten fünf Jahre nach Inkrafttreten der Regelung exklusiv und damit quasi-monopolitisch das vietnamesische Unternehmen „Cricket One Co. Ltd“ zum Vertrieb des Insektenmehls berechtigt, eine auf – entsprechend der südostasiatischen Ernährungsgewohnheiten – Insekten im Essen spezialisierte Firma. Die hatte ihren Antrag, Hausgrillenpulver auf dem europäischen Binnenmarkt in Verkehr bringen zu dürfen, bereits 2019 gestellt.

Politische Mauscheleien oder Lobbyismus?

Dass nur eine Firma eine Zulassung für ein bedenkliches Produkt, das eigentlich niemand braucht, von den Eurokraten serviert bekommt, erinnert zum einen an die Covid-Impfkampagne mit ihren experimentellen mRNA-Vakzinen, deren Beschaffung von der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit Pfizer-Boss Albert Bourla gewissermaßen im stillen Kämmerlein ausbaldowert wurde – und zum anderen an den EU-Korruptionssumpf, der immer weitere Kreise zieht. Die fließenden Grenzen zwischen Lobbyistenhörigkeit und Bestechlichkeit in der EU machen es seit langem unmöglich nachzuvollziehen, welche Einflussnahme genau zum politischen Zustandekommen neuer Rechtsnormen und Genehmigungen geführt hat – doch die Ergebnisse deuten auf Mauscheleien hin.

Zumindest verweist auch im Fall von Cricket One Co. Ltd. die Zulassung für nur einen Hersteller, der exklusiv von den Segnungen der neuen Taubbruch-Verordnung profitiert, auf ein solches Procedere und legt zumindest einen Anfangsverdacht nahe. Formal mag mit der Verordnung alles seine Richtigkeit haben: Die EU hatte, lange vor ihrer Verabschiedung, bereits im März 2022 ein wissenschaftliches Gutachten beauftragt, das zu dem Ergebnis gelangte, dass “teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen in den vorgeschlagenen Mengen sicher ist“. Dieses  wissenschaftliche Gutachten soll der formalen Voraussetzung genügen,  “ausreichende Anhaltspunkte” dafür zu liefern, “dass teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)” bei der Verwendung in einer ganzen Reihe von Lebensmitteln (darunter auch bei Fleisch, in einer Dosierung von 5 Gramm Insektenmehl pro 100 Gramm Fleisch) zum Einsatz gelangen dürfe.

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