Verlogene Politik - auch in der Corona-Aufarbeitung (Foto: Bits And Splits/Shutterstock)

“Was damals rechtens war…”: Bundesregierung mit Corona-Rechtfertigung à la Filbinger

Auch nach dem Ende des Corona-Wahns zeigt sich bei der Bundesregierung keinerlei Einsicht in die katastrophalen Folgen, die dadurch verursacht wurden. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat sie die bundesweiten Schulschließungen vom Frühjahr 2021 nun als “rechtmäßig” verteidigt. Auf 54 Seiten beantwortete sie Fragen, die das Gericht ihr im Dezember vorgelegt hatte. Dabei schämte sie sich nicht einmal zu behaupten, die deutschen Corona-Maßnahmen würden derzeit wissenschaftlich und politisch aufgearbeitet. Eine juristische Aufarbeitung verweigert sie jedoch – mit einer haarsträubenden Argumentation: Dass es sich um Fehler und schadbehaftete Maßnahmen handelte, sei “erst im Nachhinein” deutlich geworden – “aus damaliger Sicht” aber wären die Maßnahmen “rechtmäßig” gewesen.

Auch wenn die Dimension des angerichteten Verbrechens eine andere sein mag: Das ist exakt die Argumentation, mit der sich auch die Täter nach 1945 oder 1989, vom Reichsminister bis zum Lagerwächter, vom Politsekretär bis zum Mauerschützen, herauszureden wollten: Damals sei ihr Verhalten ja “rechtmäßig” gewesen. Für etwa diese Apologie musste der baden-württembergische Ministerpräsident und “furchtbare Jurist” Hans Filbinger 1978 zurücktreten: Er hatte seine Todesurteile als NS-Marinerichter mit dem zynischen Satz gerechtfertigt: “Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein.” Heute hingegen darf ein Karl Lauterbach sogar noch in voller Kontinuität Gesundheitsminister bleiben.

Rechtfertigungsgeschwurbel der Regierenden

Erst diese Woche war dessen Ministerium nicht einmal in der Lage gewesen, irgendeinen Beleg über einen Nutzen der Maskenpflicht vorzulegen – auch, weil es sich gar nicht einmal darum bemühte. Dafür auch hier dieselbe Rechtfertigungslehre wie oben beschrieben In der Stellungnahme für den EGMR rang man sich zwar as Eingeständnis ab: „Im Rückblick werden einige Maßnahmen kritisch gesehen und zum Teil sogar als fehlerhaft bewertet“, vor allem in Bezug auf Lernrückstände, der „Auswirkungen auf das psychische Wohlbefinden der Schüler, die in ihrem vollen Ausmaß erst jetzt deutlich“ würden und für Einschränkungen des Präsenzunterrichts. Dennoch könne man daraus “keinen Verstoß gegen die Menschenrechte” ableiten.

„Die rechtliche Aufarbeitung der Pandemie folgt einem anderen Maßstab als die wissenschaftliche und politische: Maßgeblich für die rechtliche Analyse ist, wie sich die Lage zu der Zeit darstellte, als die gerügten Maßnahmen ergriffen wurden“. Damals hätten „in einer außergewöhnlichen und dramatischen Lage Entscheidungen auf einer unsicheren Tatsachengrundlage“ getroffen werden müssen, schwurbelt sich das FDF-geführte Bundesjustizministerium an der Realität vorbei, obwohl sie die Maßnahme damals selbst vehement abgelehnt hatte, als sie noch in der Opposition war. Aus damaliger Sicht sei die Maßnahme rechtmäßig gewesen, lautet daher die Kernargumentation. Die Beschwerde müsse abgewiesen werden, weil die erneute Schulschließung wegen des Aufkommens neuer Virusvarianten gerechtfertigt gewesen sei.

Zurückziehen auf abweichende Interpretationen

Außerdem sei das Infektionsgeschehen anders gewesen und die Erfahrungen aus früheren Pandemie-Wellen „wurden auch unterschiedlich interpretiert“, versucht man sich weiter zu rechtfertigen, von welchen „früheren Pandemie-Wellen“ hier gesprochen wird, wurde natürlich nicht erklärt, da es seit der Spanischen Grippe vor über 100 Jahren gar keine Pandemien gab. Der Gipfel der Unverschämtheit ist jedoch, dass die Schulschließungen zu neuen Unterrichtsformen geführt hätten, die „nicht ausschließlich als notwendiges Übel, sondern durchaus auch als grundsätzlich interessantes Modell des Unterrichtens“ wahrgenommen worden seien. Man deutet das Ganze also tatsächlich noch quasi als pädagogische Errungenschaft.

Dass es überhaupt zu dem Verfahren kam, ist den Anwälten Axel Koch und Bernhard Ludwig zu verdanken, die Kinder vertreten, denen im April und Mai 2021 wegen der absurden „Bundesnotbremse“ der Schulbesuch verwehrt wurde. Bei begrüßten zwar, dass die Regierung endlich Fehler einräume, allerdings meine sie „zu Unrecht, über die Verteilung von Belastungen ausgerechnet zum Nachteil der Wehrlosesten der Gesellschaft frei entscheiden zu können, obwohl die geringe Rolle von Kindern im Infektionsgeschehen und das hohe Ausmaß der Schäden durch Schulschließungen schon damals bekannt waren“. (DM)

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