Sven Lehmann (Bild: Imago/photothek)

Was kostet eigentlich der Queer-Beauftragte der Bundesregierung den Steuerzahler?

Auf welche Summe belaufen sich eigentlich die Gesamtkosten, die durch den Queer-Beauftragten der Bundesregierung im Jahr 2022 entstanden sind? Wie viel von dem sauer verdienten Geld des Steuerzahlers floss bislang in die LGBTQ-Kasperade?

Die ebenso woke wie links-grüne Ampelregierung hatte sich im Januar 2022 erstmals in der Geschichte des besten Deutschland, in dem wir je leben durften, auf Steuerzahlerkosten einen “Beauftragten für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt” – auch gern “Queer- Beauftragter” genannt – gegönnt. Den Posten besetzt seither der wahnsinnig queere und nicht minder profilneurotische Parlamentarischer Staatssekretär Sven Lehmann, der – wie mutmaßlich die überwältigende Mehrzahl seiner grünen Genossen und Genossinnen und alles, was sich dazwischen bewegt – über ein Geschwätzstudium, aber keinerlei beruflicher Erfahrung außerhalb des bunten Politspektakels verfügt.

Was aber kostet denn nun so ein “Queerbeauftragter” der Bundesregierung? Das wollte der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner vom Ampelregime wissen. Die Antwort: Im Jahr 2022 blechte der Steuerzahler 166.940 Euro für die Ausführung des ach so wichtigen Amtes.122.790 Euro sind den Personalkosten, 44.150 Euro den Sachkosten zuzuordnen. Für den Beauftragten selbst seinen angeblich keine Kosten entstanden. Die durchgeknallte Antwort lässt sich nur dadurch erklärten, dass ein Staatssekretär, wie alle Beamten, kein Gehalt, sondern eine Besoldung einschiebt. Auf Bundesebene werden Staatssekretäre der Besoldungsgruppe B 11 zugeordnet. Seit April 2022 liegt diese bei monatlich 15.075 Euro brutto. Hinzu kommt eine Ministerialzulage in Höhe von 553 Euro.

Was macht nun so ein “Queerbeauftragter” der Bundesregierung eigentlich so? Für diese fürstliche Entlohnung legt sich Lehmann für seine Klientel mächtig ins Zeug und fordert, dass gleichgeschlechtliche Paare zukünftig via Kostenübernahme eine künstliche Befruchtung vom Steuerzahler spendiert bekommen. Auch Mehr-Elternschaften sollen nach den Wünschen des “Queerbeauftragten” über das Familienrecht abgesichert werden, was bedeuten würde, dass Kinder beispielsweise mit zwei Müttern im Rechtssinne aufwachsen könnten. Das gemeingefährliche Selbstbestimmungsgesetzt geht Lehmann nicht weit genug, auch wenn darin geisteskranke Passagen festgeschrieben sind, wie die Zahlung von Bußgeldern, sollte jemand die frühere Geschlechtsidentität einer Trans-Person offenbaren. Sven Lehmann empfindet die Sperrfrist vor einer erneuten Geschlechtseintragsänderung von frühestens einem Jahr als „nicht zumutbare“ Hürde. Und dass Männer, die sich als Frauen definieren durch das Hausrecht davon abgehalten werden, in weibliche Schutzräume wie Umkleiden oder Saunen eindringen zu können, das findet Lehmann in höchstem Maße transfeindlich.

Das und noch viel mehr bekommt der Steuerzahler für sein sauer verdientes Geld vom Queer-Beauftragten der Bundesregierung.

(S)

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