Gewonnen (Symbolbild: shuttertock.com/Krakenimages.com)

Bayerischer Ex-Gesundheitsamts-Chef und “Corona-Rebell” klagt erfolgreich gegen Beurteilung

Der ehemalige Aichacher Gesundheitsamtsleiter, Epidemiologe und Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen, Dr. Friedrich Pürner, war wegen seiner kritischen Äußerungen zum Söder´schen Corona-Diktat strafversetzt worden. Nun war der  “Corona-Rebell” mit seiner Klage gegen den Freistaat Bayern wegen einer dienstlichen, für ihn nachteiligen Beurteilung, erfolgreich. Das Verwaltungsgericht München gab dem Medizinaldirektor am Mittwoch Recht.

Der ehemalige Aichacher Gesundheitsamtsleiter Dr. Friedrich Pürner hatte hat als Wissenschaftler und Arzt während des Corona-Terrors 2020 von dem unverbrüchlichen Recht der freien Meinungsäußerung Gebrauch gemacht und die bayerische Staatsregierung – sprich den Corona-Fürsten Markus Söder – für seine Corona-Politik kritisiert. Die von ihm als Arzt und Epidemiologe geäußerten Positionen zu unter Fachleuten ohnehin umstrittenen Maßnahmen und Verordnungen der bayerischen Regierung waren zu jedem Zeitpunkt wissenschaftlich fundiert und ohne jedes parteipolitische Konnotat. So lehnte Pürner etwa die Maskenpflicht ab. Obwohl er seine Dienstpflichten als Leiter des Gesundheitsamtes Aichach-Friedberg in keiner Weise vernachlässigte, wurde er zur Regierung von Oberbayern strafversetzt, wodurch für ihn unzumutbar belastenden Rahmenbedingungen ersonnen wurden, unter denen diese Maßnahme stattfanden – wie z.B. Wechsel des Tätigkeitsortes binnen einer Woche. Dies legte den Verdacht nahe, dass hier ein Exempel statuiert werden sollte, mit gewollt abschreckender Wirkung.

Mit Pürner zeigten sich Kollegen solidarisch, die in einem offenen Brief das  Vorgehen der bayerischen Staatregierung  eines freiheitlich-demokratischen Staates in jeder Hinsicht unwürdig bewerteten und forderten, die Versetzung Pürners aufzuheben und ihn auf seinem alten Posten wieder einzusetzen. Ohne Erfolg.

Pürner bewarb sich daraufhin als Leiter des Gesundheitsamtes beim Landratsamt München, bei der Regierung von Niederbayern und Oberfranken. Doch niemand stellte Pürner – was ein Wunder – ein. Das wollte der Mediziner nicht hinnehmen und reichte Klage ein.

Während der Verhandlung wurde Erwin Lohner, im Mai 2021 hatte er als Regierungspräsident von Schwaben die Beurteilung Pürners  unterschrieben, die ihm mit zwölf von 16 möglichen Punkten bewerte. Pürner ist das zu wenig. Er behauptet, er sei gezielt schlechter bewertet worden wegen seiner öffentlichen Kritik. Pikant dabei: Das Landratsamt, dessen Bewertung mit einfließt, hatte Pürner mit 13 Punkten bewertet. Insgesamt waren 23 Ärzte von der Regierung bewertet worden, für die ranghöchsten acht Mediziner (Besoldungsstufen A 15 und A16) hatte Lohner unterschrieben. Er räumte ein: „Der Kläger hatte von diesen acht die schlechteste Bewertung.“ Die aber faktisch mit zwölf Punkten als „erheblich über den Anforderungen liegend“ gilt oder die Aufgaben „besonders gut erfüllt“ wurden. Selbst Pürners Verhalten gegenüber Vorgesetzten wurde mit elf Punkten bewertet.

Laut Verwaltungsgericht sei aber „der Beurteiler in den entscheidende Phasen des Leistungsvergleiches nicht beteiligt“ gewesen, weshalb Pürners Klage am Ende stattgegeben wurde. In der Konsequenz verpflichtete das Gericht den Freistaat, Pürners Beurteilung aufzuheben und ihn für den Beurteilungszeitraum vom 1. Oktober 2017 bis 31. September 2020 erneut beurteilen zu lassen. Dies bedeutet konkret: Weil die aufgehobene Beurteilung maßgebliche Grundlage der Auswahlentscheidung für Stellen war, auf die Pürner sich diese Jahr beworben hatte, müssen zwei Auswahlverfahren jetzt noch mal neu durchgeführt werden, um diese Stellen zu besetzen. Betroffen sind laut Gericht die Auswahlentscheidungen in den Eilverfahren für die Stelle als Leiter des Gesundheitsamtes am Landratsamt München sowie als Leiter des Sachgebietes Gesundheit bei der Regierung von Niederbayern.

Pürner selbst freut sich über den Sieg und postet auf X:

 

(SB)

792ab8cd7f8a4ef7973eaec0be0dcd18