Zensur (Bild: shutterstock.com/Ollyy)
Netzzensur (Bild: shutterstock.com/Ollyy)

Digital Services Act: Die Meinungsfreiheit in der EU ist akut bedroht

Eine schlimmere, bedrohlichere und perversere Gefahr für die Rede- und Meinungsfreiheit in Europa hat es seit 1945 nicht mehr gegeben als dieser Tage. Der globalistische Transformationswahn durch elitistische korporatistische Machtzirkel sieht sich durch nichts so sehr bedroht wie durch kritische und unabhängige Medien und Meinungsführer im Netz. Um sie einzufangen, wirksam als Verbreiter von “Desinformation” und “Fake-News” zu brandmarken und so frühzeitig zu neutralisieren, indem man ihnen entweder erst gar nicht den Zugang zu den sozialen Netzen ermöglicht oder sie in ihrer Grundglaubwürdigkeit erschüttert, ist der “Digital Services Act” (DSA) der EU konzipiert.

Dieser wird nun tatsächlich ab dem 17. Februar 2024 in Kraft treten; das Datum dürfte für die Presse- und Netzfreiheit eine bittere Zäsur bedeuten und den Übergang in eine neue autoritäre und freiheitsfeindliche Ära markieren. Die Bundestagsabgeordnete und Datenschutzexpertin Joana Cotar (einst in der AfD, jetzt parteilose Abgeordnete) spricht beim DSA treffend von der “bösen Schwester des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes” (NetzDG) und schreibt in diesem Zusammenhang: “Wer geglaubt hat, das NetzDG sei Zensur, sollte sich mit dem DSA beschäftigen, den uns die EU hier aufdrängt.” Denn: Das Recht auf Meinungsfreiheit in großen sozialen Netzwerken werde de facto abgeschafft – und alles, was der Regierung und der Europäischen Kommission nicht passt, könne gelöscht werden.

Politisch unliebsame Meinungen jederzeit löschbar

Der politische Regulierungs- und Zwangshebel setzt, anders als bei den gegen die einzelnen Nutzer selbst gerichteten, inzwischen schon perfektionierten Lösch- und Sperrorgien durch die Social-Media-Provider, in diesem Fall gegen letztere selbst an, also bei den großen Konzernen:  Widersetzen sich Netzwerke, drohen ihnen Geldbußen und Zwangsgelder in sagenhafter Höhe; bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes können von der EU verhängt werden. “Raten Sie, was passieren wird”, so Cotar, die resigniert anmerkt: “Mir müssen Sie nicht glauben, aber vielleicht glauben Sie einem Richter”.

Anschließend zitiert sie den pensionierten Richter Manfred Kölsch, der in der Berliner Zeitung zum DSA folgendes geschrieben hatte: „Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass falsche, irreführende oder gar unbequeme Eintragungen nicht rechtswidrig sein müssen. Dennoch können sie auf der Grundlage des DSA jederzeit als rechtswidrig erklärt werden. Das Maß, an dem die Beurteilung als Desinformation ausgerichtet ist, wird von der Europäischen Kommission gesetzt – das aber heißt, dass politisch unliebsame Meinungen, ja wissenschaftlich argumentierte Positionen gelöscht werden können, und nicht nur das: Bei einer Einstufung als rechtswidrig drohen soziale Konsequenzen.“ (TPL)

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