Über einen in den Mainstreammedien kaum beachteten Prozess am Amtsgericht Berlin-Tiergarten, der vorgestern mit einem ungewöhnlichen Freispruch für den Angeklagten endete, berichtete die Investigativjournalistin Aya Velasquez, eine der besten und gewissenhaftesten Journalistinnen dieses Landes. Die Staatsanwaltschaft hatte dem international remommierten amerikanischen Autoren und Satiriker Christopher James Hopkins vor dem die „Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole“ zur Last gelegt: Er hatte auf Twitter zwei Posts veröffentlicht, in Abbildungen seines eigenen totalitarismuskritischen Buchs “The Rise of the New Normal Reich” mit einer Maske, auf der ein transparentes Hakenkreuz zu erkennen ist, enthalten waren. Die wohlbegründete Anspielung auf faschistoide Tendenzen des weltweiten Corona-Regimes wurde von hier natürlich besonders “engagierten” Anklägern unerbittlich als Straftat verfolgt, so wie das System bis heute ja auch ansonsten stets gegen die Opfer und Mahner des Corona-Unrechts vorgeht, statt gegen die weiter in Amt und Würden stehenden Täter und Schuldigen.
Hopkins, über dessen Fall auch international – mit sorgenvollem Blick auf die Meinungsfreiheit in Deutschland – berichtet worden war (unter anderem in der “New York Times”, kann von Glück sagen, dass er eine vergleichsweise offene Richterin geraten war und zudem durch den Verteidiger Friedemann Däblitz einen exzellenten Rechtsanwalt an seiner Seite wusste, was ihm am Ende den Freispruch sicherte,. Tatsächlich interessiere sich, wie schreibt berichtet, die Richterin außerordentlich für die Position und Motivation des Autors, was ihn zur seinen Nazi-Vergleichen gebracht habe. So wollte sie etwa von ihm wissen, ob sie ihn dahingehend richtig verstanden habe, dass er das Hakenkreuz benutzt habe, um auf “eine Fehlentwicklung in der Gesellschaft hinzuweisen“. Hopkins antwortete, er habe das, was er heute als Form des Totalitarismus des 20. Jahrhunderts wahrnehme, mit Nazi-Deutschland verglichen – und er sei der Meinung gewesen, dass er das darf.
Ein “Verbotsirrtum”
Eine Rolle bei der Urteilsfindung dürfte auch das von Däblitz vorgelegte Beweismaterial gespielt haben: Publikationen mit ebenfalls formell verbotenen Nazi-Symbole und Zeichen mit künstlerisch-satirischem Hintergrund, etwa das berüchtigte “Stern”-Titelbild, das Trump mit Hitler-Gruß zeigte; Hierfür interessierte sich keine Staatsanwaltschaft, was zugleich die Linkslastigkeit und Einseitigkeit der gesinnungsgetriebenen “Rechtspflege” in diesem Land belegt. Däblitz erklärte zudem, Hopkins sei die Strafbarkeit nicht bewusst gewesen, wenn – wie in seinem Fall – das Hakenkreuz ja eindeutig negativ und abschreckend konnotiert werde, um eben auf die Parallelen etwa des Maskenterrors zur NS-Willkür hinzuweisen, und sprach von einem “Verbotsirrtum”, den er umgekehrt eher quasi “zugunsten” der Staatsanwaltschaft unterstellen wolle – “denn das Risiko, dass ein Unbeteiligter Dritter die Abbildung Hopkins habe missverstehen können, sei zu vernachlässigen, weil auf der anderen Seite die Kunst und Meinungsfreiheit stehen, die ihrerseits sehr hohe rechtliche Güter sind.”
Das Schlussplädoyer Hopkins selbst führte zu Applaus und Zustimmungsbekundungen im Publikum, was der Richterin sehr missfiel, weshalb sie drohte, den Saal zu räumen. In ihrer Urteilsbegründung konnte sie es sich zudem nicht verkneifen, zu moralisieren und Hopkins eine Lektion mitzuteilen: Er solle mal darüber nachdenken, dass der Freispruch seine Äußerungen “konterkariere”, dass “Sie hier in einem totalitären Staat leben“. Sie empfände „eine gewisse Arroganz in seiner Einlassung“, nach dem Motto, „nur er hätte es verstanden, alle andere sind doofe Schafe“. Dabei seien die anderen vielleicht von Wissenschaftlern überzeugt worden. Corona sei ja eine ganz neue Situation gewesen. Velasquez zitiert die Richterin weiter: “Das ‘subjektive Gefühl, dass Sie das neue Nazi-Deutschland aufkommen sehen…. da haben Sie vielleicht schon selbst etwas Totalitaristisches.’ Sie sei selbst Enkelin von Nazi-Opfern, da brauche er sich hier mal nicht so aufzuspielen. Ihrer Meinung nach seien die Einlassungen von Hopkins – sie sagt wortwörtlich – ‘ideologisches Geschwurbel’, aber das sei nunmal nicht strafbar“. (TPL)