Zensur (Bild: shutterstock.com/Ollyy)
Netzzensur (Bild: shutterstock.com/Ollyy)

“Digital Services Act” ist in Kraft: Die Meinungsfreiheit wird final zu Grabe getragen

Ohne dass dies in den Massenmedien groß thematisiert geschweige problematisiert und in seiner ganzen Gefährlichkeit analysiert worden wäre, trat am Samstag der verhängnisvolle Digital Services Act (DSA) der EU in Kraft. In Deutschland soll er durch das “Digitale-Dienst-Gesetz” (DDG) gesetzlich umgesetzt werden. Nichts spricht derzeit dafür, dass der Bundestag sich dem widersetzen wird. Was hier zu geltendem Recht werden soll, ist das Ende der Meinungsfreiheit im Netz. Der DSA zwingt große Online-Anbieter, nicht nur rechtswidrige Einträge zu löschen, sondern dabei auch besonders auf „kritische“ und „nachteilige“ Einträge zu achten. Die Plattformbetreiber sollen sich ausdrücklich auch auf nicht rechtswidrige Informationen konzentrieren und verhindern, dass „irreführende und täuschende Inhalte, einschließlich Desinformationen“ verbreitet werden. Auch Einträge, die „nachteilig“ für die „gesellschaftliche Debatte“, auf „Wahlprozesse“, die „öffentliche Sicherheit“ oder die „öffentliche Gesundheit“ sind, stehen nun auf der schwarzen Liste.

Klingt alles super, bloß – wie so oft: Was unter all diesen Gummibegriffen zu verstehen ist, wird nirgends konkretisiert. Die dahintersteckende Absicht ist klar: es ist ein Aufruf zur Dauerzensur nach willkürlich definierbaren Kriterien. Wer befürchten muss, empfindliche Geldbußen in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres zahlen zu müssen, weil er vermeintliche „Desinformationen“ nicht gelöscht hat, wird lieber zu viel als zu wenig löschen. Und die Online-Nutzer werden sich aus demselben Grund jedes Wort, das sie äußern, noch gründlicher überlegen als es jetzt bereits der Fall ist und somit Selbstzensur betreiben. Es ist eine besonders perfide Methode, den öffentlichen Diskurs zu erschweren oder ganz unmöglich zu machen, indem man ein Gesetz bewusst vage formuliert und die Menschen absichtlich im Unklaren darüber lässt, wo die Strafbarkeitsgrenze verläuft.

EU hat aus Corona gelernt

Die EU hat offenbar aus der Corona-Krise gelernt. Obwohl sie ihr Impfdiktat weitgehend durchsetzen konnte und die Umstände der Impfstoffzulassung und die Hintergründe über das Zustandekommen der Verträge über die milliardenschwere Anschaffung der völlig wirkungslosen, aber gemeingefährlichen Vakzine bislang erfolgreich unter Verschluss hält, war ihr der Widerstand immer noch zu groß. Bei der nächsten „Pandemie“ will man nun endgültig auf Nummer Sicher gehen. Wer die offiziellen Narrative bezweifelt, läuft Gefahr, sich strafbar zu machen; ebenso wie die Plattformen, die nicht dagegen vorgehen. Dasselbe gilt für Kritik an der Migrations-, Gender- oder Klimapolitik. Denn nach den Definitionen des DSA ist letztlich alles eine potentielle Gefahr für die „gesellschaftliche Debatte“, den Ablauf von „Wahlprozessen“, die „öffentliche Sicherheit“ oder die „öffentliche Gesundheit“.

Die orwellschen Ausmaße dieser Gesetzgebung zeigt auch der Umstand, dass sowohl die großen Online-Plattformen als auch die Überwachungsbehörden, die in jedem EU-Mitgliedsland geschaffen werden müssen, präventiv tätig werden sollen. Es wird also nicht einmal abgewartet, ob überhaupt auch nur Hinweise auf eine strafbare Handlung vorliegen, die Menschen werden einfach unter Generalverdacht gestellt, Meinungen zu vertreten, die aus völlig diffusen Gründen kriminalisiert werden. Und das alles nur, um ein freiheitsfeindliches politisches Meinungsmonopol zu verwirklichen.

Verhöhnung von Grundrechtecharta und Menschenrechtskonvention

Damit führt der DSA sein eigenes Bekenntnis zum Schutz der Meinungsfreiheit gemäß der Grundrechtecharta der EU und der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht nur ad absurdum, sondern verhöhnt diese Prinzipien sogar. Der Präsident der Bundesnetzagentur soll Koordinator für die Umsetzung des DSA in Deutschland werden. Eigentlich obliegt die Medienaufsicht laut Grundgesetz den Bundesländern. Nun wird sie jedoch auf die Bundesebene verlagert. Zudem kann die EU-Kommission jederzeit auch auf eigene Initiative tätig werden, wenn ein Anbieter in Verdacht steht, „gegen Bestimmungen dieser Verordnung verstoßen zu haben“. Ob der dazu erforderliche „Krisenfall“ vorliegt, kann sie selbst bestimmen.

Hier ist ein gigantisches Bespitzelungs- und Zensursystem in Gang gesetzt worden, das so komplex ist, dass es der breiten Öffentlichkeit schwer vermittelbar ist. Hier setzt sich ein besorgniserregender Trend fort: Vergangene Woche verkündete Familienministerin Lisa Paus, dass sie gegen Aussagen vorgehen will, die ausdrücklich von der Meinungsfreiheit gedeckt sind und unterhalb der Strafbarkeitsgrenze liegen. Und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) will sich diktatorische Machtbefugnisse zuteilen lassen, die es ihr erlauben, beliebig überall auf der Welt „Gesundheits- oder Klimanotstände“ auszurufen und die nationale Souveränität des jeweiligen Landes völlig auszuschalten. Es vollzieht sich vor den Augen der Weltöffentlichkeit eine gigantische Freiheitsberaubung globalen Ausmaßes , die aber kaum mediale Resonanz erfährt. Die Welt schlittert in eine subtile Form der Diktatur durch intransparente, demokratisch nicht legitimierte Organisationen wie UNO oder EU, ohne dass die große Mehrheit sich der Ernsthaftigkeit dieses Dammbruchs auch nur ansatzweise bewusst ist. (DM)

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