Hans-Georg Maaßen (Bild: shutterstock.com/ Von photocosmos1)
Hans-Georg Maaßen (Bild: shutterstock.com/ Von photocosmos1)

Wegen Beobachtung als “Rechtsextremist”: Maaßen klagt gegen gleichgeschalteten Verfassungsschutz

Es ist ein bislang beispielloser Vorgang in der Geschichte dieser Republik: Der ehemalige verdienstvolle Präsident des Inlandsgeheimdienst, Ex-Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen, langgedienter politischer Spitzenbeamter und Top-Jurist, wird von seinem eigenen direkten Dienstnachfolger im Amt als angeblicher “Extremist” unter Beobachtung gestellt. Der zu einer Karikatur seiner ursprünglichen Aufgaben und zugedachten Bedeutung verkommene Verfassungsschutz unter seinem Präsidenten Thomas Haldenwang, ein so uncharismatischer wie rückgratloser regierungshöriger Büttel, der jeden politischen Befehl des Linksstaats willfährig umsetzt (und eben dafür in dieses Amt gehievt wurde), bewies mit dieser Ungeheuerlichkeit ein weiteres Mal, dass er weder Skrupel noch Charakter noch Format hat, eine solche Behörde zu leiten; doch in Ampeldeutschland ist praktisch alles möglich.

Gegen eben diese Einstufung als rechtsextremes Beobachtungsobjekt und das damit verbundene Sammlung “relevanter Informationen” über ihn und die von ihm geführte Werte-Union setzt sich Maaßen nun juristisch zur Wehr. Beauftragt. Hierfür wurde der Kölner Medienanwalt Ralf Höcker, der Maaßen auch schon in dessen Parteiausschlussverfahren gegen die CDU vertrat. Konkreter Hintergrund der Klage ist die im Januar bekannt gewordene Dokumentation von Zeitungsbeiträgen, Tweets und anderen öffentlichen Äußerungen Maaßens durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, wie der “Mitteldeutsche Rundfunk” berichtet.

“Rechts- und verfassungswidrige Handlungen” Haldenwangs, nicht Maaßens

Auch FDP-“Rampensau”, taktischer Blitzableiter und Quoten-Rüpel Wolfgang Kubicki, dem innerhalb der Ampel die Aufgabe zufällt, den Unmut der restbürgerlichen FDP-Anhänger zu artikulieren, um am Ende dann doch bei allen Schweinereien mitzustimmen, nutzte die Angelegenheit für ein verlogenes Antichambrieren bei Maaßen:   „Ich habe nur durchgelesen, was da gesammelt worden ist“, sagt Kubicki. Er könne nichts erkennen, was Maaßen „zu einem potenziellen Verfassungsfeind“ machen würde. In dem Dossier wurden auch Posts und Tweets festgehalten, die nicht von Maaßen selbst stammen, aber von ihm geteilt wurden. Dazu sagte Kubicki laut MDR: „Wenn wir dafür verantwortlich gemacht werden, was ein Dritter mit unseren Aussagen macht, dann ist das schon relativ komisch…“

Maaßen wirft der Behörde rechts- und verfassungswidrige Handlungen vor und betont, dass für eine Verfassungsschutzbeobachtung seiner Person keine Rechtsgrundlage existiert. In Höckers Klageschrift, aus der die dpa berichtete, heißt es wörtlich: “Offenbar stützt das BfV seine Bewertung zunächst darauf, dass ein Rechtsextremist den Kläger/Antragsteller in einem Brief erwähnt habe; eine weitere Person soll Videos des Klägers/Antragstellers auf Facebook geteilt haben ( … )”. Es bleibt nun abzuwarten, ob die deutsche Justiz die offenkundig rechtswidrige und machtmissbräuchliche Anmaßung der “Verfassungsschutzstasi”  stoppen wird. (TPL)

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