AfD drängt auf Reform des Straftatbestands der Volksverhetzung

Ob sich die allseits gehasste und mit allen anti-demokratischen Mitteln bekämpfte Opposition mit dieser Forderung durchsetzen wird? Schließlich wurde ja dieser “Straftatbestand” extra für sie auf den Weg gebracht:

Vor dem Prozessbeginn gegen Björn Höcke (AfD) wegen Verwendung einer SA-Parole fordert seine Partei eine Reform der Verfolgung von Volksverhetzung. “Der Straftatbestand der Volksverhetzung muss dringend reformiert werden”, sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende der AfD, Stephan Brandner, dem “Stern”.

Der Paragraf 130 sei “auch in der Fachliteratur hochumstritten und verfassungsrechtlich mehr als zweifelhaft”. Brandner, der von Anfang 2018 bis zu seiner Abwahl Ende 2019 den Justizausschuss im Bundestag leitete, sagte weiter: “Die Regelungen, die massiv die Meinungsfreiheit tangieren, sind inzwischen durch vielfache Erweiterungen extrem ausufernd.” Sie könnten damit “fast willkürlich gegen jeden” verwendet werden.

Der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke muss sich ab diesem Donnerstag vor dem Landgericht Halle lächerlicherweise wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verantworten. Vor dem Landgericht Mühlhausen ist er in einem separaten Verfahren wegen Volksverhetzung angeklagt. Der Brandenburger AfD-Landeschef René Springer verteidigt den ehemaligen Geschichtslehrer. “Es ist grotesk, dass sich Höcke wegen des Satzes Alles für Deutschland vor Gericht verantworten muss”, sagte Springer dem “Stern”. “Das ist ein Allerweltssatz, den kein normaler Bürger in Deutschland vor diesem aufgebauschten Skandal mit den Nazis in Verbindung gebracht hätte.”

Der Bundestagsabgeordnete fügte an: “Wenn wir jetzt dazu übergehen, jedes Wort darauf zu prüfen, ob es einmal von den Nazis in den Mund genommen wurde, wird es dünn im deutschen Wortschatz.” Das sei “hysterisch” und stehe einer Gesellschaft, “die an sich reif genug ist, konträre Meinungen auszuhalten, nicht gut zu Gesicht”.

So ist es. Aber wir wissen ja auch, dass die Judikative in Deutschland nicht mehr unabhängig, sondern weisungsgebunden ist und fast ausschließlich im Sinne der Linksregierung agiert.

Außerdem stehen in Thüringen Landtagswahlen an und da muss man den wohl erfolgreichsten Kandidaten für das Ministerpräsidentenamt doch irgendwie klein kriegen. Hat bei Trump ja auch geklappt.

Auch auf einem anderen, ebenfalls wichtigem Gebiet, wehrt sich das Establishment gegen die Opposition:

Angesichts des Erstarkens der AfD und der Angriffe rechtsautoritärer Parteien in anderen Ländern auf die dortige Justiz rückt eine Grundgesetzänderung zur Absicherung des Bundesverfassungsgerichts offenbar näher. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings, sagte dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”: “Wir sind grundsätzlich offen für eine stärkere grundgesetzliche Absicherung der Regeln für das Bundesverfassungsgericht.”

Er sehe zwar keine unmittelbare Gefahr für dessen Funktionsfähigkeit. Aber es wäre richtig, Fragen wie die Geschäftsordnungsautonomie im Verfassungstext wiederzufinden, sagte Krings. Der Justiziar der Unionsfraktion, Ansgar Heveling, verwies auf ein Treffen mit Vertretern der Ampel-Koalition am 8. April und fügte hinzu: “Es war ein sehr konstruktives Gespräch. Wir haben weitere Gespräche vereinbart.” Dazu werde es voraussichtlich ab der nächsten Sitzungswoche kommen.

Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz äußerte sich ähnlich. “Wir führen gute Gespräche”, sagte er dem RND. “Alle eint die Überzeugung, dass das ein wichtiges Thema ist.” Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Die Ampel-Koalition braucht dafür die Unterstützung der Union. Diskutiert wird etwa, Details zur Wahl und Amtszeit von Verfassungsrichtern nicht nur in einem einfachen Gesetz, sondern im Grundgesetz festzuschreiben.

Natürlich muss auch das Bundesverfassungsgericht in den Händen der Linksregierung bleiben, wo kämen wir denn dahin, wenn dieses Gericht wieder unabhängig wird. (Mit Material von dts)

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