Svenja Schulze (Bild: shutterstock.com/Alexandros Michailidis)

Für Meinungsunterdrückung verpulvert SPD-Entwicklungsministerin 20.000 Euro Steuergeld

Das Ministerium von Entwicklungs­hilfeministerin Svenja Schulze hat im Rechtsstreit gegen den Taliban-Tweet von Julian Reichelt 20.000 Euro Steuergeld für externe Rechts­beratung verpulvert um gegen die Meinungsfreiheit vorzugehen. Nicht nur der Gewinner Reichelt ist der Meinung: Genossin Schulze sollte das privat begleichen. Man kann keine Steuermittel einsetzen, im Grundrechte zu verletzen!

Die links-woke Bundesregierung, namentlich Genossin Svenja Schulze und ihre Entwicklungshilfeministerium wollten dem Journalisten Julian Reichelt eine Meinungsäußerung untersagen lassen. Für diese übergriffige, Demokratie verachtende Aktion bekam die SPD-Schranze nun vom Bundesverfassungsgericht eine Nachhilfelektion in Demokratieförderung verbraten. Das oberste Gericht befand, dass der nachfolgende Post von Reichelt, abgesetzt im August des vergangenen Jahres auf X sehr wohl von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Reichelt schrieb:

“Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?!”

Schulze, mit so viel Kritik komplett überfordert, beauftrage die Berliner Kanzlei Schertz Bergmann, die dem Journalisten diese Aussage verbieten sollte. Nachdem nun den Rechtsstreit verloren wurde, kamen auch die Kosten für Schulzes undemokratische Eskapaden aufs Tablett, wobei der Tagesspiegel bemerkt, dass es ungewöhnlich sei, dass Ministerien diese nennen: Satte 20.000 Euro Steuergeld pulverte Schulze für externe Rechtsberatung und mutmaßlich gekränkte Genossen-Eitelkeit dafür hinaus.

Nicht weiter verwunderlich stellt Schulzes Bundesentwicklungsministerium es nun so dar, als sei es nie darum gegangen, eine missliebige Meinung zu verbieten. „Kritik an der Bundesregierung gehört zur Demokratie. Selbstverständlich hält das Entwicklungsministerium auch schärfste und polemische Kritik aus“, schwurbelt das Schulze-Imperium daher. Es sei „ausdrücklich nicht darum“ gegangen, „uns vor Kritik zu schützen, sondern allein darum, dass die Fakten stimmen“. Es sei „unbestritten“, dass Deutschland keine Gelder an das Regime der Taliban zahle. Das Bundesverfassungsgericht komme in seiner Würdigung „zu einem anderen Ergebnis als wir, was die Trennlinie zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen angeht. Wir nehmen dieses Urteil mit Respekt zur Kenntnis und werden den Rechtsstreit in dieser Sache nicht weiter verfolgen.“

Nicht nur Julian Reichelt findet: “20.000 Euro Steuergeld versenkt, um gegen die Meinungsfreiheit vorzugehen und sich eine Klatsche beim Verfassungsgericht abzuholen. Svenja Schulze sollte das privat begleichen. Man kann keine Steuermittel einsetzen, im Grundrechte zu verletzen!”

(SB)

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