Seda Başay-Yıldız (Bild: Bundesministerium der Justiz)

Wird der Verfassungsgerichtshof jetzt auch islamisiert?

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So gefährlich sind die Grünen: Die umstrittene Partei wollte eine Juristin für den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin vorschlagen, die bereits für Terroristen und mutmaßlich für den Leibwächter Osama bin Ladens arbeitete. Als Anwältin erhielt sie zudem einen Strafbefehl über 18.000 Euro, weil sie Informationen aus einem Prozess öffentlich machte. 

Es ist nur noch wahnsinnig, was für Berlins Grüne als geeignete Kandidatin für die Besetzung eines Landesverfassungsgerichtsposten durchgeht. Aktuell sind zwei Plätze beim dortigen Landesverfassungsgericht unbesetzt.  Als Vorschlag von der Grünen-Fraktion wurde die 48-jährige Seda Başay-Yıldız vorgeschlagen. Mit bestem Migrationshintergrund ausgestattet –  es fehlt eigentlich nur noch eine schokobraune Haut – soll sie als Richterin am Berliner VerFGH tätig werden.

Gegen die Nomienierung der Herzensdame der Grünen hatte jedoch die Berliner CDU mehr als nur Bedenken. Denn: Başay-Yıldız glänzt vor allen als langjährigen Strafverteidigerinnen “diverser Menschen mit islamistischem Hintergrund”. Und dabei verteidigte die Damen nicht irgendwelche dahergelaufenen “Islamisten”, sondern unter anderem Sami A., einen mutmaßlichen Leibwächter Osama bin Ladens. Er war im Juli 2018 per Flugzeug nach Tunesien abgeschoben worden. Başay-Yıldız erstritt in der Folge ein Zwangsgeld gegen die Stadt Bochum, weil das zuständige VG Gelsenkirchen am Vorabend ein Abschiebeverbot festgestellte. Aber nicht nur diese Gestalt verteidigte die Wunschkandidatin der Grünen.

Außerdem noch die beiden islamischen Menschschinderinnen Jennifer W. und Sarah O., die wegen ihrer Mitgliedschaft im sogenannten Islamischen Staat und der Versklavung zweier Jesidinnen – darunter für den Tod eines kleinen jesidischen Mädchens – vor Gericht standen. Başay-Yıldız verteidigte diese Gestalten aber nicht nur  juristisch, sie meldet sich mitunter auch medial zu Wort und kritisierte – na wie sollte es auch anders sein – rassistische Vorurteile und aktivistische Politik.

Das Amtsgericht München erließ laut SZ (Annette Ramelsberger) 2020 gegen Seda Başay-Yildiz und ihren Kollegen einen Strafbefehl über 18.000 Euro, weil die beiden Informationen aus einem parallelen Islamistenprozess am OLG Düsseldorf zitiert hatten, der nicht-öffentlich waren. Die Bundesanwaltschaft hatte die Strafverfolgung gegen die Anwälte angeregt.

Das wurde nun über die feine Frau Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız bekannt. Während die Grünen sich nun gezwungen sahen, ihre Kandidatur zurückzuziehen, versucht das linke Kampfblatt taz die Bedenken der CDU zu skandalisieren. Dieser grüne Versuch, das Verfassungswesen mit zweifelhaftem Personal zu unterwandern, ist aktuell gescheitert.

(SB)

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