Transgender-Irrsinn (Symbolbild: shutterstock.com/Eakachai Leesin)

Erwachen aus dem Transgender-Alptraum? Europäischer Menschenrechtsgerichtshof fällt wegweisendes Urteil

Erwacht da jemand aus dem Transgender-Alptraum? Der “Europäische Gerichtshof für Menschenrechte” hat die Klage eines Transsexuellen abgewiesen, der als biologische Frau ein Kind zur Welt gebracht hat, aber als „Vater“ in die Geburtsurkunde eingetragen werden wollte, abgewiesen und bestätigte, dass die Behörden in Berlin rechtens gehandelt haben, wenn sie den Transmann als „Mutter“ führten. Es war gar die Sprache von „biologischen Tatsachen“!

Irgendwie schmeckt es danach, als ob der Transgender-Wahnsinn seinen Zenit erreicht hat. Der “Europäische Gerichtshof für Menschenrechte” (EGMR) mit Sitz im französischen Straßburg hat ein wegweisendes Urteil gefällt.

Geklagt hatte eine Frau, die bereits 2011 ihre/seine von ihm gefühlte Identität als Mann eintragen hat lassen. Nach eigenen Angaben habe sie/er daraufhin die Hormonbehandlung abgesetzt und war wieder fruchtbar geworden. Resultat:  Zwei Jahre später gebar der “Transmann” ein Kind. Nach der Geburt beantragte der gefühlte Mann dann als „Vater“ des Kindes eingetragen zu werden, da er ja angeblich ein Mann sei. Außerdem wollte sie/er, dass keine Mutter registriert werde, da das Kind – ganz in der Transgenderwelt gefangen – durch eine Samenspende gezeugt worden war.

Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg hatte es jedoch damals abgelehnt und entschied, als „Mutter“ des Kindes sei die Person mit ihrem zu diesem Zeitpunkt bereits abgelegten weiblichen Namen einzutragen. Der Bundesgerichtshof wies die Beschwerde des Transmannes ebenfalls ab. Die “unglaubliche” Begründung: Die Mutter eines Kindes sei der “Mensch”, der das Kind geboren hat. Eine Änderung des Geschlechtes habe keinen Einfluss auf die Rechtsbeziehung zwischen dieser Person und ihren Kindern. Die Fortpflanzungsfunktion beruhe letztlich unbestreitbar auf biologischen Tatsachen, urteilte auch der BGH: „Die Mutter ist die Person, die das Kind geboren hat.“ Auch das Bundesverfassungsgericht lehnte 2018 eine Klage des gebärfreudigen Transmannes ab.

Daraufhin zog er/sie/es vor den EUGH. Und auch dieser hielt sich an “biologische Tatsachen” und konnte dementsprechend kein Fehlverhalten der deutschen Behörden und Gerichte feststellen. Europäisches Recht sei nicht verletzt worden. Denn – selbst in diesen durchgeknallten, irren, links-woken Zeiten – sei laut Bürgerlichem Gesetzbuch  jene Person, die ein Kind geboren hat, auch die Mutter.

Derweilen läuft sich die aufgeregte LGTBQ-Truppe schon mal warm: „Jetzt ist politische Initiative gefragt. Es ist längst überfällig, das deutsche Abstammungsrecht anzupassen, damit trans* Eltern in ihrer Geschlechtsidentität anerkannt werden“, jammert Kalle Hümpfner vom Bun­des­ver­band Trans* in der taz. Der Queerbeauftragten der Bundesregierung, der knall-grün-queere Sven Lehmann versucht zu beruhigen: Bevor das Abstammungsrecht umgesetzt wird, sieht die Bundesregierung vor, das Selbstbestimmungsgesetz umzusetzen – dort soll eine Übergangslösung gefunden werden, die trans, inter und nichtbinäre Eltern berücksichtigt.  (SB)

 

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