Corona-Kontrollen während der (inzwischen für rechtswidrig erkannten) Ausgangssperren 2020 (Foto:Imago)

Rückerstattung von Corona-Bußgeldern: Dann aber bitte bundesweit!

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Nachdem das Bundesverwaltungsgericht vergangene Woche die irrsinnige Ausgangsbeschränkung, die 2020 in Bayern verhängt wurde, für unverhältnismäßig und unwirksam erklärt hatte, stellt sich nun die Frage, wie mit den nun unrechtmäßig eingezogenen Bußgeldern verfahren werden soll. Deren Zahl lag während der Dauer der Ausgangsbeschränkung vom 1. bis zum 19. April 2020 bei über 22.000 (!). Nachdem von der bayerischen Regierung tagelang nichts zu dem Thema zu vernehmen war, erklärte Justizminister Georg Eisenreich nun ungelenk: „Wenn Bürgerinnen und Bürger einen entsprechenden Antrag stellen, dann bin ich der Meinung, dass in den Fällen, wo man dieses Bußgeld nicht rechtmäßig hätte erheben können, dass das dann auch zurückgezahlt wird“.

Darin sei er sich mit Gesundheitsminister Klaus Holetschek einig. Beide erklärten in einer gemeinsamen Stellungnahme, die Regierung werde die Entscheidung der Bundesrichter und deren Urteilsbegründung sorgfältig analysieren und die erforderlichen Konsequenzen ziehen werde. Dies betreffe auch die Frage nach dem weiteren Umgang mit Bußgeldbescheiden. Das Bundesverwaltungsgericht habe angekündigt, dass die Urteilsgründe voraussichtlich erst im neuen Jahr zugestellt würden. „Unabhängig hiervon befinden sich unsere Ministerien in Abstimmung, wie mit Anträgen für die Rückzahlung von Bußgeldern umzugehen ist“, hieß es weiter.

Klatsche für profilierungsgeilen Söder

In seinem Drang, sich als oberster Corona-Bekämpfer des ganzen Landes zu profilieren, hatte Ministerpräsident Markus Söder die Ausgangsbeschränkung verhängt, während in anderen Bundesländern Kontaktbeschränkungen galten. Dies wäre, laut Bundesverwaltungsgericht auch für Bayern mehr als ausreichend gewesen. Stattdessen war das Verlassen der eigenen Wohnung nur mit „triftigen Gründen erlaubt“. Dazu zählten berufliche Tätigkeiten, Arztbesuche, Einkäufe, der Weg zum Lebenspartner sowie Sport oder Bewegung an der frischen Luft, „allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes“.

Die Einhaltung der Regeln sollte polizeilich kontrolliert werden, wobei sich vor allem die Münchner Polizei mit einem inzwischen schon fast legendären Tweet lächerlich machte, indem sie mittelte, es sei nicht erlaubt, auf einer Parkbank ein Buch zu lesen. Laut Angaben des Gesundheitsministeriums wurden insgesamt 22.076 Bußgelder wegen Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkung verhängt, allein in München 3.840. Bei manchen sei es neben Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkung auch um Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen gegangen, hieß es weiter.

Regress ja – aber nicht nur punktuell

Der bayerische FDP-Fraktionschef Martin Hagen forderte bereits mehrfach eine Rückerstattung der Bußgelder. „Mit seiner Ausgangsbeschränkungen hat Markus Söder die Grundrechte der Bürger unverhältnismäßig eingeschränkt. Es ist nicht akzeptabel, dass Bürger auf Basis rechtswidriger Verordnungen zur Kasse gebeten werden“, kritisierte er. Die Rückzahlung solle automatisch erfolgen, um den Gerichten die „Klagewelle“ zu ersparen, die entstünde, wenn jeder einzelne Betroffene ein Wiederaufnahmeverfahren anstrenge.

Die bayerische AfD-Fraktion verlangt gar eine sofortige „Corona-Amnestie“. Ihr Rechtsexperte Christoph Maier forderte die Einstellung sämtlicher im Zuge der bayerischen Corona-Verordnung nach dem 31. März eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren. „Zusätzlich fordern wir den Erlass aller diesbezüglich verhängten Bußgelder, wenn diese nicht bis zum 31. Dezember 2022 vollstreckt wurden und nicht gegen die aktuell gültige Verordnung verstoßen“, sagte er weiter.

In den Kommunen ist man natürlich nicht erpicht auf die umfangreichen Rückzahlungen. Aus Bamberg und Nürnberg hieß es schnell, Rückerstattungen werde es voraussichtlich nicht geben. Der Bayerische Städtetag forderte „dringend und zeitnah eine Handlungsempfehlung der Bayerischen Staatsregierung, um eine einheitliche Vollzugslösung sicherzustellen“.

Die ganze Farce des Corona-Regimes

Weiterhin sei die Frage zu klären, „ab welcher Bußgeldhöhe zurückgezahlt werden muss und ob bereits abgeschlossene Verfahren wiederaufgenommen werden müssen“.

Die Behörden würden solche Fragen nun „täglich in steigender Zahl“ gestellt, sagte Städtetags-Geschäftsführer Bernd Buckenhofer, der auch eine Entschädigung der auch eine Aufwandsentschädigung für die Kreisverwaltungsbehörden forderte, die die Rückabwicklungen der Bußgelder vornehmen müssten.

Das Ganze zeigt die ganze Farce de Corona-Regimes, nicht nur in Bayern. Völlig unbegründete und unverhältnismäßige Maßnahmen, die vor allem aus politischem Geltungsdrang eingeführt wurden, quälten die Bevölkerung und versursachten nichts als überflüssige Kosten, wenn sie für den Staat durch die unverhofften Zusatzeinnahmen durch die Strafgelder auch lukrativ waren. Es wäre zu wünschen, dass in ganz Deutschland Bußgelder, die durch als rechtswidrig beurteilte Maßnahmen verhängt wurden, zurückerstattet würden. Dies wäre zumindest eine winzige Wiedergutmachung dessen, was den Bürgern völlig sinnloserweise angetan wurde. (DM)

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