Nur dem Linksstaat genehme Staatsbüttel haben eine Chance auf Verbeamtung (Symbolbild:Pixabay)

Linke Gesinnungsschnüffelei: Brandenburger Beamte müssen Prüfung auf “Verfassungstreue” bestehen

Die Saat von Innenministerin Nancy Faeser, jeden erst einmal unter den Verdacht des potentiellen Rechtsextremismus zu stellen, trägt Früchte. Am Freitag beschloss der Landtag von Brandenburg, dass angehende Beamte fortan automatisch auf Verfassungstreue geprüft werden. „Gesetz zur Verbesserung des Schutzes des Berufsbeamtentums vor Verfassungsgegnern“ heißt die neue Regelung tatsächlich und erinnert nicht nur dem Namen nach an das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums” vom 7. April 1933, mit dem die Nazis ihre Gegner aus dem Staatsdienst drängten. Einem ähnlichen Zweck folgen auch die neuen Gesetze im Linkstaat. „Mit dem heute beschlossenen Gesetz schützen wir unser Land besser vor Gegnern unserer Demokratie“, verkündete Innenminister Michael Stübgen (CDU). „In Zukunft wird es Verfassungsfeinden wesentlich schwerer fallen, unsere Kinder als Lehrerin oder Lehrer zu unterrichten, als Polizist zu arbeiten oder als Richterin oder Staatsanwalt über Schuld und Unschuld zu entscheiden.“ Wer als Verfassungsfeind gilt, entscheidet natürlich die Politik, respektive der von ihr abhängige Verfassungsschutz, nach eigenem Ermessen.

Die Anforderungen für den Beruf des Beamten würden dadurch keineswegs verschärft, so Stübgen weiter. Bereits jetzt sähen die einschlägigen Gesetze vor, dass Beamtenbewerber die Gewähr für die Verfassungstreue erfüllen müssten. „Neu ist nur, dass jetzt die einstellenden Behörden in die Lage versetzt werden, durch die Regelanfrage beim Verfassungsschutz diese Voraussetzung effektiv zu überprüfen.“ Die Anfrage soll nur für Bewerber erfolgen, für die eine Verbeamtung auf Probe oder eine Berufung ins Lebenszeitverhältnis vorgesehen ist.

“Verfassungsfeinde” am Fließband

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Brandenburg kritisierte: „Die neuen verschärften Regelungen des neuen Landesdisziplinargesetzes greifen nicht nur in Fällen von Extremismus, sondern auch für alle anderen möglichen Dienstvergehen“. Dienstvorgesetzte könnten nunmehr selbst in das besondere Dienst- und Treueverhältnis der Beamtinnen und Beamten zu ihrem Land eingreifen, was vorher allein Gerichten vorbehalten gewesen sei. „Es besteht die ernsthafte Gefahr, dass parteiische und voreingenommene Dienstvorgesetzte mit ihrer neuen Befugnis den Schutz unserer Beamtinnen und Beamten vor politischen Einflüssen aushöhlen“, teilte die Gewerkschaft mit.

Genau das ist der Sinn dieses Gesetzes, das sich offensichtlich vor allem gegen die AfD richtet. Jeder, der nicht dezidiert links ist, läuft Gefahr, als „Verfassungsfeind“ gebrandmarkt zu werden. Kritikern des Parteienkartells soll der Zugang zum Staatsdienst verwehrt und dabei zugleich Kadavergehorsam und Selbstzensur gefördert werden. Mehr denn je werden sich in der Beamtenschaft nur noch Duckmäuser und Opportunisten finden, die jeden politisch gewollten Irrsinn eilfertig umsetzen, weil das ständige Damoklesschwert über ihnen schwebt, aufgrund völlig willkürlicher Kriterien als „Verfassungsfeind“ abgestempelt zu werden. Denn auch wer die erste Gesinnungsprüfung überstanden hat, läuft immer noch Gefahr, diffamiert und aus dem Dienst entfernt zu werden, wenn er nicht komplett auf Linie ist. Dies ist der neue, sanfte und kaum bemerkte Totalitarismus, der überall auf dem Vormarsch ist. (TPL)

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