Nicht genug damit, dass die Ampel-Regierung alles tut, um den Energieverbrauch der Bürger bis ins letzte Detail zu überwachen und zu regulieren: Die EU arbeitet fieberhaft daran, auch noch den allerletzten Rest an Privatsphäre abzuschaffen. Dass es ein zentrales EU-Vermögensregister geben soll,
ist bereits beschlossene Sache. Damit würde eine Zentralbehörde eingerichtet, die mühelos Zugriff auf die komplette Vermögenssituation sämtlicher Bürger hätte. Dies umfasst den Besitz von Bargeld, Kryptowährungen, Gold, Autos, Kunstwerke et cetera. Von den meisten Medien ignoriert und somit von der Öffentlichkeit unbemerkt, zieht sich die politisch-bürokratische Schlinge um jeden Lebensbereich immer enger. Das unausgesprochene Ziel hinter alldem: Voraussetzungen für gigantische „Umverteilungen“ – sprich: Enteignungen und Kollektivierungen – im Namen einer ideologiegetriebenen globalistischen Elitenherrschaft zu schaffen, ob sich diese nun unter dem Vorwand des Klimaschwindels oder behaupteter „Pandemien“ selbstermächtigt.
Hier wird wieder einmal die bewährte Methode angewandt, die der ehemalige Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker schon vor Jahrzehnten
auf den Punkt brachte: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ Wie üblich wird diese Generalüberwachung mit der Kriminalitätsbekämpfung gerechtfertigt. Als Vorwand dient diesmal der Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismus. Dazu soll eine EU Anti-Money-Laundering Authority (AMLA) geschaffen werden, die die nationalen Geldwäschebehörden beaufsichtigen wird. Dort soll das gigantische Vermögensregister angesiedelt werden.
Datensammeln für spätere Verdachtsmomente
Die Meldepflicht für wirtschaftliches Eigentum umfasst dann unter anderem dies: Den Besitz von 15 Prozent plus einer Aktie oder ein Stimmrecht oder ein anderes direktes oder indirektes Eigentumsrecht an einem Vermögensgegenstand bzw. fünf Prozent plus eine Aktie in der mineralgewinnenden Industrie oder einem Unternehmen, das einem höheren Risiko der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung ausgesetzt ist. Theoretisch kann dann natürlich so gut wie jedes Unternehmen als besonders anfällig für Geldwäsche definiert werden. Dabei stuft selbst Europol den Anteil verdächtiger Finanztätigkeiten am jährlichen Bruttoinlandsprodukt der EU bei gerade einmal einem (!) Prozent ein.
Anstatt erst dann zu ermitteln, wenn konkrete Verdachtsmomente vorliegen, sammelt man einfach sämtliche Daten über alle Bürger, für den theoretischen Fall, dass sie einmal verdächtig werden. Nebenbei weiß man dann alles über jeden, und kann diese Informationen für beliebig viele andere Zwecke, bis hin zur Beschlagnahmung des Besitzes verwenden, ganz zu schweigen von der Gefahr, dass sie jederzeit Hackern in die Hände fallen können. Zu allem Überfluss, sollen nicht nur Behörden, sondern alle Personen mit „berechtigtem Interesse wie Journalisten und Organisationen der Zivilgesellschaft und Hochschuleinrichtungen Zugang zu den Registern, einschließlich der vernetzten Zentralregister“ Zugang zu dem Register erhalten.
Man kann wieder einmal nur hoffen, dass sich die Mitgliedstaaten diesem Wahnsinn entgegenstellen und den Allmachtsgelüsten des Brüsseler Molochs einen Riegel vorschieben. (TPL)