Landgericht Berlin lehnt erstmals Vorwurf der Nötigung gegen Klima-Kleber ab. Bei angekündigten Blockaden sei Autofahrern „ein Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr oder das Einplanen von mehr Zeit (…) generell möglich“.
Die Klima-Kleber haben angekündigt, ihren Terror weiter auszudehnen. Wie der Tagesspiegel berichtet, hat das Landgericht Berlin in einer neuen Entscheidung zu den gefährlichen Blockaden es erstmals abgelehnt, den Vorwurf der Nötigung gegen die Klima-Kleber-Terroristen geltend zu machen.
Die Begründung: Angesichts der angekündigten Blockaden sei den Autofahrern „ein Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr oder das Einplanen von mehr Zeit (…) generell möglich“. Zudem sei eine Blockade von etwas mehr als einer halben Stunde „hinsichtlich der üblichen Stauzeiten“ in Berlin „moderat“, so der Beschluss vom 31. Mai, der dem Tagesspiegel vorliegt.
Dieser Logik folgend, dürften Schutzgeldforderungen der Mafia auch nicht als Erpressungen angesehen werden, weil sich Gastwirte und Ladeninhaber durch das Bilden finanzieller Rücklagen ja darauf einstellen können, wenn die Mafia dies rechtzeitig angekündigt.
Das Urteil verwundert, da selbst Innenministerin Faeser davon spricht, dass es bei Aktionen “vor allem um Nötigungen und Sachbeschädigungen“ gehe. Den sogenannten, vom Medien verharmlosend als “Klimaaktivisten” bezeichneten Terroristen der „Letzten Generation“ werden seit Anfang 2022 mindestens 580 Straftaten zugeordnet. 740 Personen sind polizeilich in Erscheinung getreten“, so die SPD-Funktionärin Faeser, die darüber hinaus – mutmaßlich von den eigenen katastrophalen Umfragewerten und dem Höhenflug der AfD getrieben – feststellt, dass die “Aktivisten” der Akzeptanz des “Klimaschutzes” massivschaden. Fast schon an Zeiten von Rechtsstaatlichkeit erinnernd, dann das Faeser´sche Lippenbekenntnis: „Wir akzeptieren nicht, dass Aktivisten die Rechte anderer verletzen. Faeser ist es jedoch immens wichtig, festzustellen: „Zwischen Straftätern und Extremisten gibt es aber Unterschiede.“
Vielleicht sollte sich Faeser schnellstens juristisch auf den aktuellen Stand bringen lassen. Wenn ein Klimaextremist sich auf eine Autostrasse klebt oder Gemälde mit Farbe beschmiert dann ist das Nötigung, Sachbeschädigung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, etc.
(SB)