Lecker Häppchen und Sekt auf Steuerzahlerkosteen (Bild: shutterstock.com/Natalya Kurovskaya)

Bewirtungskosten: 15,7 Millionen Euro verballert Baerbock für lecker Häppchen und Sekt:

Der Steuerzahler muss dieses Jahr insgesamt 23 Millionen Euro für Bewirtung, Einladung zum Lunch, lecker Sekt und Häppchen, sowie kleine Geschenke zur Pflege der Freundschaft für seine Bundestagsabgeordneten bezahlen. Baerbocks Ministerium schlägt hier mit unglaublichen 15 Millionen Euro zu Buche. 

Im Bundesetat 2023 sind – ressortübergreifend – insgesamt rund 23 Millionen Euro für sogenannte „Ausgaben aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen“, auch: Bewirtungskosten, eingeplant, die der Steuerzahler zu berappen hat. Während des Corona-Terrors kam der Steuerbüttel mit “gerade einmal” der Hälfte der diesjährigen Aufwendungen für lecker Sekt und Häppchen noch günstig davon.

Besonders lässt es einmal mehr die grüne Komplettkatastrophe Annalena Baerbock in ihrem Auswärtigen Amt krachen. Zu den rund 140.000 Euro, welche die grüne Sprachakrobatin für Friseur und Maskenbildnerin im vergangenen Jahr verballerte, kommen nochmal satt 15,7 Millionen Euro aus dem Bewirtungstopf hinzu. Vor vier Jahren waren es noch 4,7 Millionen Euro.

„Im politischen Bereich, in dem der fachliche Austausch im Gespräch oder die Vernetzung zum Wohle gemeinsamer Ziele zum Tagesgeschäft gehört, fallen naturgemäß Bewirtungsausgaben an“, heißt es bei der Rüge des Bund der Steuerzahler im seinem „Sparbuch für den Bundeshaushalt 2023“ zu dem unglaublichen Verprassen von hart erarbeitetem Steuergeld. Doch egal, ob es sich dabei um das Catering bei offiziellen Empfängen oder das Kännchen Kaffee im Vier-Augen-Gespräch handelte: „Diese vom Steuerzahler finanzierten Verfügungsmittel ‚aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen‘ sollten derzeit besonders kritisch unter die Lupe genommen werden, da doch Prognosen einer gesamtgesellschaftlichen Wohlstandsregression die Debatten bestimmen”, so der BdSt laut dem Focus.

Aus dem Baerbock-Universum, dem Auswärtigen Amt (AA) heißt es zu der unglaublichen Prasserei: „Die ‚Ausgaben aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen‘ sind Kosten, die im Zusammenhang mit der dienstlichen Kontaktpflege und repräsentativen Verpflichtungen der Beschäftigten an den Auslandsvertretungen entstehen.“ Funktionierende Arbeitskontakte in die Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, in den Kulturbereich, zu Nicht-Regierungsorganisationen und zu Behörden des Gastlandes seien unverzichtbar, damit die Auslandsvertretungen ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen könnten. Unerklärt bleibt, warum zur benannten Kontaktpflege immer dringend auf Steuerzahlerkosten gesoffen und gefressen werden muss.

An welchen Auslandsvertretungen und wofür die Geld des Steuerzahlers verpulvert wird, das wiederum will Baerbocks Laden nicht preisgeben. Für den sagenhaften Anstieg von 4,7 Millionen Euro im Jahr 2019 auf 15,7 Millionen Euro 2023 liefert das AA eine nur noch als unverschämt zu bezeichnende Begründung: “Umschichtung der Mittel!”. Während die Ressorts bis einschließlich 2019 zur “Deckung der Kosten der dienstlichen Kontaktpflege”  eine pauschale Aufwandsentschädigung mit den Bezügen ausbezahlt bekamen, also noch irgendwie darauf schauen mussten, dass ihre Fress- und Saufeinladungen davon zu decken waren, habe das AA zum 01.01.2020 auf Empfehlung des Bundesrechnungshofs ein “neues System der Finanzierung der Kontaktpflege: Die „Veranstaltungskosten werden seither gegen Einzelabrechnung erstattet.“

„Leider bleibt es völlig intransparent und damit für den Steuerzahler nicht nachvollziehbar, wofür dieses Geld – offenbar in aller Welt – konkret ausgegeben wird“, so die Kritik von Reiner Holznagel, der Präsident des Bundes der Steuerzahler.

(SB)

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