Deutschland, deine Richter... (Symbolfoto: Durch Denis Simonov/Shutterstock)

Corona-Systemjustiz: Mainzer Landgericht weist Schadenersatzklage wegen Impfschäden ab

Die deutsche Justiz erweist sich wieder einmal als williger Helfer der Politik: Das Mainzer Landgericht wies am Montag die Klage einer Zahnärztin auf Schadenersatz in Höhe von 150.000 Euro gegen den Corona-Impfstoffhersteller AstraZeneca ab. Die Ärztin hatte drei Tage nachdem ihr das Vakzin verabreicht worden war, das Hörvermögen auf dem rechten Ohr verloren und bis heute nicht wiedererlangt. In seiner Urteilsbegründung schämte das Gericht sich nicht, zu behaupten, die Vorteile des Impfstoffs für die Allgemeinheit bei der Bekämpfung des Coronavirus hätten die Risiken der Nebenwirkungen überwogen. Dieses “positive Nutzen-Risiko-Verhältnis” sei von der Europäischen Arzneimittelkommission EMA mehrfach bestätigt worden, weshalb der Impfstoff die vorbehaltlose EU-weite Standardzulassung bekommen habe.

Eine schlimmere Form von Systemjustiz lässt sich kaum denken: In Wahrheit hatten die Impfungen für die Allgemeinheit nicht nur keine Vorteile, sondern nichts als Nachteile. Eine Infektion wurde damit nicht verhindert, sondern sogar wahrscheinlicher; die Nebenwirkungen sind ungleich höher als bei jedem anderen Impfstoff; Bürger, die sich der Impfung verweigerten, wurden unter massiven sozialen Druck gesetzt und öffentlich zu gemeingefährlichen Unmenschen erklärt. Noch immer ist das Ausmaß der sozialmedizinischen Spätfolgen nicht ansatzweise absehbar, was Geburtenrückgänge und Übersterblichkeit betrifft. Die Zulassung durch die EMA erfolgte unter politischem Druck, überstürzt und ohne ausreichende Prüfung.

Zynische Urteilsbegründung

Auch den Einwand, dass die Klägerin nicht ausreichend informiert worden sei, ließ die Kammer nicht gelten. In ihrer Weisheit kam sie zu dem Schluss, dass die Frau sich auch dann nicht gegen die Impfung entschieden hätte, wenn sie gewusst hätte, dass es dadurch in seltenen Fällen zu einem plötzlichen Hörverlust kommen könne. Dass sie als Zahnärztin, wie fast alle anderen auch, zu der Impfung gezwungen war, wenn sie ihren Beruf weiter ausüben wollte, interessierte hier nicht. Was dem Skandalurteil eine weitere Dimension verleiht, ist der Umstand, dass sogar die Berufsgenossenschaft der Klägerin den Impfschaden anerkannt hatte. Auch hier schätzten die Mainzer Richter ihre eigene medizinische Expertise aber offensichtlich höher ein.

Der Anwalt der Ärztin sprach dann auch von einem „Fehlurteil“. Er verstehe nicht, warum das Landgericht nicht wenigstens ein weiteres Gutachten gefordert habe. Die unterlegene Klägerin Frau kritisierte, das Urteil sei ein „Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen“ und kündigte Berufung an. Sollte sich das dafür dann zuständige Oberlandesgericht in Koblenz ebenfalls als Lakai der Politik erweisen, würde dadurch wohl endgültig zementiert, dass die zahllosen Opfer des Impfverbrechens nicht auf Entschädigung für ihre Leiden hoffen dürfen. Die Pharmakonzerne sind durch Knebelverträge ohnehin juristisch gegen Schadenersatz abgesichert. Wäre der Klage stattgeben worden, hätte, wie immer, der Steuerzahler aufkommen müssen. Hier ist ein perverses und niederträchtiges System etabliert worden, das in der jüngeren Geschichte seinesgleichen sucht. (TPL)

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