Dummdeutsche Justiz (Foto: Collage)

Millionen für die Remmo-Anwälte: Deutschlands Justiz macht sich erneut lächerlich

Im November 2019 stahlen Mitglieder des kriminellen Remmo-Clans Juwelen im dreistelligen Millionenwert aus dem Grünen Gewölbe in Dresden. Der kulturelle Wert der geraubten Gegenstände ist gar nicht zu beziffern. Im Mai wurden fünf Clanmitglieder zu lächerlich niedrigen Haftstrafen von vier bis sechs Jahren verurteilt, weil sie sich vor einem knappen Jahr bereiterklärt hatten, einen Teil des Diebesguts zurückzugeben. Dieser schäbige Deal kostet die sächsischen Steuerzahler, nun weitere 3,8 Millionen Euro, allein für die Kosten der insgesamt zwölf Anwälte der Täter, deren Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Aufgrund des riesigen Streitwerts der gestohlenen Juwelen, beliefen sich die Verfahrenskosten auf rund 114 Millionen Euro. Deshalb standen den sechs Angeklagten, von denen einer freigesprochen wurde, nicht nur einer, sondern zwei Pflichtverteidiger zu. Weil das Land Sachsen vor dem Oberlandesgericht Dresden sowohl mit seiner Beschwerde gegen die hohen Kosten für die Pflichtverteidiger als auch mit seiner Rüge gegen „die Kostenentscheidung im Adhäsionsverfahren“ (Schadensersatzforderung) gescheitert ist, stehen den Anwälten nun jeweils 120.081,71 Euro für das Strafverfahren und 240.139,62 Euro für das gescheiterte Adhäsionsverfahren zu.

Eine beispiellose Farce

Weitere Auslagen der Anwälte im Zusammenhang mit dem Prozess, wie etwa Hotelkosten, fallen natürlich ebenfalls der Staatskasse zur Last. Da die Remmos offiziell als mittellos gelten, fließen ihnen die 3,8 Millionen Euro zu, mit denen sie ihre Anwälte bezahlen sollen. Aus diesem Grund wäre auch ein Zivilprozess gegen die fünf verurteilten Clanmitglieder quasi aussichtslos. Die Kosten würden doch wieder beim Staat landen. Der Versuch des Landesamts für Finanzen, das zu zahlende Geld mit der Schadensersatzforderung aufzurechnen, hat keine Aussicht auf Erfolg, wie der Rechtsexperte Gerhard Rehn ausführte. „Der Freistaat kann es als Schadensersatz für fehlende Juwelen nicht pfänden, weil es Abtretungen an die Anwälte geben wird“, erklärte er.

Die Anwälte der fünf Schwerverbrecher, die einem Clan angehören, der bereits 2017 die 100 Kilogramm schwere Goldmünze (Big Maple Leaf) im Wert von 3,75 Millionen Euro aus dem Berliner Bode-Museum stahl und einige der bedeutendsten Stücke des Raubes im Grünen Gewölbe noch immer nicht herausgegeben hat, erhalten nun also rund vier Millionen Euro aus den Taschen der Steuerzahler, um die Anwälte zu bezahlen, die den Deal ausgehandelt haben, der ihnen milde Haftstrafen eingebracht hat. Das Ganze ist an Peinlichkeit nicht zu überbieten. So macht ein Staat, der, nicht nur in den Augen der Remmos, ohnehin schon nicht ernst zu nehmen ist, sich vollends lächerlich. Diese Farce wird nicht zur Abschreckung von Verbrechern, sondern sogar zum Vorbild für andere dienen. (red.)

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