Vergewaltigung (Symbolbild: shutterstock.com/HTWE)

In den Intimbereich gebissen: Polizei lässt irakischen Faeser-Gast nach mutmaßlicher Vergewaltigung wieder laufen

Die Staatanwaltschaft im niedersächsischen Verden hat einen Iraker, der eine 18jährige in einer Bahn vergewaltigt und in den Intimbereich gebissen haben soll, wieder freigelassen. Gegen den 52jährigen lagen angeblich keine Haftgründe vor. Nach einer sogenannten “Identitätsfeststellung” wurde der Faeser-Gast wieder auf freien Fuß gesetzt. Sexualstraftaten scheinen im  besten Deutschland, das wir je hatten ein  Kavaliersdelikt zu sein, sobald ein sakrosankter Migrant der Täter ist. Das ist eine schamlose Verhöhnung der Opfer durch die weisungsgebundene Justiz.

Die Tat soll sich am vergangenen Freitag um 18.30 Uhr in einem Zug im Kreis Nienburg in Niedersachsen ereignet haben. Der 52-jährige Faeser-Gast, aus dem Irak zu uns herbeigeflüchtet, sei mit seinen Händen in den Intimbereich der jungen Frau eingedrungen, berichtete die Bild-Zeitung. Zudem soll das irakische Goldstück die junge Frau in den Intimbereich gebissen haben. Wo die Bereicherung stattfand – ob im Abteil oder auf der Toilette – dazu gibt es bislang keine Angaben.  Wie Angreifer und Opfer aufeinandertrafen und weshalb andere Fahrgäste nichts mitbekamen, sei ebenso unklar.

Das Opfer habe laut dem Blatt einen Zugbegleiter alarmiert, der wiederum die Polizei kontaktierte. Diese konnte den 52jährigen mutmaßliche Triebtäter  am Bahnhof Leese festnehmen. Wegen ihrer Verletzungen wurde die 18-Jährige in eine Klinik gebracht.

Der tagtägliche, bereits normale Wahnsinn, initiiert und betrieben durch eine verantwortungslose links-grüne Politik, zeigt sich auch in diesem Fall in seiner ganzen Breite und Vielfalt.: Der Iraker soll den Behörden bereits zuvor wegen Sexual- und Drogendelikten aufgefallen sein. Solche Verbrechen, begangen an jenen Menschen, die solchen Gestalten ein Rund-um-sorglos-Leben finanzierten, führt jedoch nicht zur sofortigen Abschiebung des Täters. Weil angeblich keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht, wurde keine Haft angeordnet. Die nur noch als irre zu bezeichnende Begründung: Der mutmaßliche Vergewaltiger und Intimbereichbeisser habe ja eine feste Meldeadresse.

(SB)

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