Abtreibung (Symbolbild: shutterstock.com/Von Jakub Krechowicz)
Abtreibung (Symbolbild: shutterstock.com/Von Jakub Krechowicz)

Ihr Kinderlein kommet – nicht. Neue Abtreibungs-Debatte entbrannt

Der Massenmord an ungeborenen Kindern geht den Grünen und Linken wohl immer noch nicht schnell genug:

Trotz der Absage der Bundesregierung an eine Reform des Abtreibungsrechts fordert die Beratungsorganisation Pro Familia eine schnelle Umsetzung der Empfehlungen der Expertenkommission zum Paragrafen 218. “Die Regierung hat diese Kommission eingesetzt, weil das geltende Gesetz problematische Konsequenzen hat. Jetzt muss sie sich ein Herz fassen und notwendige Gesetzesänderungen noch in dieser Wahlperiode umsetzen”, sagte die Vorsitzende von Pro Familia, Monika Börding, dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Dienstagsausgaben).

Dabei müsse das Vertrauen in Schwangere im Vordergrund stehen. “Die Regierung muss deshalb den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafrechts regeln und die verpflichtende Beratung vor dem Schwangerschaftsabbruch sowie die Wartezeit abschaffen”, sagte Börding. “Sie sollte zudem den von der Kommission benannten Spielraum für eine Verlängerung der Frist nutzen.”

Die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), hat die Vorschläge der Expertenkommission zur Reform des Abtreibungsparagrafen 218 dagegen scharf kritisiert. “Anstatt unseren Kompromiss infrage zu stellen, sehe ich in ihm eine Lösung, polarisierte gesellschaftliche Konflikte ums Abtreibungsrecht wie in Polen oder den USA zu befrieden”, sagte die CDU-Politikerin dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Dienstagsausgaben).

Sie beklagte: “Die weitergehenden Vorschläge der Kommission stehen in offenem Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Den gesetzgeberischen Spielraum, den die Kommission behauptet, sehe ich nicht.” Der geltende Kompromiss werde gesamtgesellschaftlich breit akzeptiert. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben seien gut austariert: “Die Schwangere in der Konfliktsituation entscheidet eigenverantwortlich. Nach der Pflichtberatung, die für das Schutzkonzept für das Kind unverzichtbar ist, und drei Tagen Wartezeit bleibt sie straffrei.”

Das Lebensrecht des Kindes komme zumindest zur Sprache, sagte die Christdemokratin. Die Empfehlungen der Kommission zur Prävention ungewollter Schwangerschaften begrüßte Winkelmeier-Becker: “Ich unterstütze ausdrücklich den Vorschlag der Kommission, mehr Gewicht auf Prävention von ungewollten Schwangerschaften zu legen und insbesondere Verhütungsmittel kostenfrei anzubieten.”

Britta Haßelmann, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, fordert derweil, die Empfehlungen der Kommission zur Liberalisierung des Abtreibungsrechts sollten “Auftakt für eine breite, gesellschaftliche Debatte in gegenseitigem Respekt für die unterschiedlichen Positionen sein”.

“Der selbstbestimmte Schwangerschaftsabbruch bedarf in der frühen Phase der Schwangerschaft einer differenzierten Regelung außerhalb des Strafgesetzbuchs”, sagte Haßelmann der “Süddeutschen Zeitung” (Dienstagsausgaben). “Wir teilen die Einschätzung der Kommission, dass Abbrüche in der fortgeschrittenen Phase der Schwangerschaft, wenn der Fötus eigenständig lebensfähig ist, grundsätzlich verboten bleiben sollen. Auch nicht selbstbestimmte oder unsichere Abbrüche müssen weiter unter Strafe stehen.”

Die Grünen wollten das Selbstbestimmungsrecht von Frauen stärken. “Zugleich wollen wir, dass der Schutz des werdenden Lebens in der jeweiligen Lebensphase gewahrt bleibt”, sagte die Grünen-Politikerin weiter. “Diese beiden Ziele werden in der Breite der Gesellschaft geteilt.” Man wisse, dass die Versorgungssituation bei Schwangerschaftsabbrüchen lückenhaft sei. “In manchen Regionen ist die Lage dramatisch. Das muss sich ändern.” Frauen brauchten bei dieser schwierigen Entscheidung die bestmögliche Unterstützung und medizinische Versorgung.

Am Montag hatte die “Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin” ihren Bericht an die Kabinettsmitglieder übergeben. Sie empfiehlt eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts. Schwangerschaftsabbrüche in der frühen Phase sollen nach ihrer Auffassung erlaubt und nicht mehr im Strafrecht reguliert werden.

Die CDU hat einen ganz eigenen Vorschlag:

Die Union will sich offenbar für die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes auf Windeln von 19 auf sieben Prozent einsetzen. Wie die “Rheinische Post” (Dienstagsausgaben) berichtet, sieht diese ein Antrag für den CDU-Parteitag Anfang Mai in Berlin vor.

In dem Antrag heißt es, ein ermäßigter Steuersatz “würde gerade auch junge und einkommensschwache Familien entlasten”. Laut Zeitung einigte sich die CDU-Antragskommission auf eine Empfehlung an die Delegierten, das Vorhaben an Generalsekretär Carsten Linnemann für den Regierungsprogrammprozess zu überweisen.

Die Verbraucherexpertin der SPD-Bundestagsfraktion, Nadine Heselhaus, begrüßte den Vorstoß: “Babywindeln mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz zu besteuern, finde ich richtig – aber nicht ausreichend.” Das Mehrwertsteuersystem müsse grundsätzlich reformiert werden.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes, Sebastian Heimann, sagte der “Rheinischen Post”, man sei schon lange für eine Steuersenkung. “Das ist notwendig, weil Artikel wie Babywindeln, Kinderwagen oder Kinderschuhe kein Luxus sind, sondern zum Grundbedarf von Familien gehören.”

Gibt es erst einmal genügend billige Windeln, muss auch keiner mehr abtreiben, hehe. (Mit Material von dts)

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