Franziska Giffey (Bild: shutterstock.com/Von Bjoern Deutschmann)

Strafanzeige gestellt -Shithole Berlin kurz vor Neuwahlen

Mit jedem Tag der vergeht, werden Neuwahlen in Berlin wahrscheinlicher. Lax und regelrecht verachtend ist der Umgang des rot-rot-grünen Senats mit dem Wahlrecht des Bürgers. Inzwischen gibt es nicht nur eine Strafanzeige zu den Wahlen am 26.September, auch die Linkspartei könnte ihren Fraktionsstatus im Bundestag verlieren.

Noch chaotischer als bisher bekannt ging es in der Hauptstadt bei der Wahl im vergangenen September zu. Nur langsam wird klar, welche Zustände am Wahltag, dem „Hochamt der Demokratie“, wirklich herrschten. So ordnete in einer Musikschule in Friedrichshain das Bezirkswahlamt sogar höchstpersönlich an, mit den entdeckten falschen Wahlzetteln aus dem Bezirk Wilmersdorf-Charlottenburg weiter zu wählen. Ganze zwei Stunden ging das Treiben, bis das Bezirkswahlamt eine Wende hinlegte und die Wahlzettel für ungültig erklärte. Mindestens 80 Stimmen gingen so einfach “verloren”.

“Bis dahin hatten 82 Personen diese Wahlzettel genutzt. (…) Nur 3 Personen kehrten anschließend wieder, um die Zweitstimmenabgabe für die Abgeordnetenhauswahl zu wiederholen. Gegen 10:30 erhielten wir die richtigen Stimmzettel”, berichtet die stellvertretenden Schriftführerin aus dem Wahllokal 512 laut Berliner Zeitung.

Angesichts dieser Wild-West-Zustände entschloss sich Marcel Luthe, ehemaliger Abgeordneter und Spitzenkandidaten der Freien Wähler, am Wochenende Strafanzeige wegen Wählertäuschung zu stellen: “Die Hemdsärmeligkeit, mit der die zuständigen Beamten im Bezirkswahlamt agiert haben, ist erschütternd und offenbar bar jeden Respekts vor dem Souverän”, findet Luthe und vermutet, daß der Vorgang in der Friedrichshain Musikschule “nur die Spitze des Eisberges sein dürfte”.

Luthe gehört zu denjenigen, die beim Landesverfassungsgericht Verfassungsgericht Einspruch gegen die Wahlen eingelegt haben. Zuvor war im seitens der zuständigen Behörden die Herausgabe der Niederschriften der Wahllokale verweigert worden, obwohl diese öffentlich sind.

Das Landesverfassungsgericht prüft zur Zeit die Einsprüche und hat dafür unter anderem die Niederschriften aus allen 2257 Wahllokalen angefordert – bisher mit wenig Erfolg. Schwammig, und unklar sind die Antworten der Landeswahlleiterin zu 17 Nachfragen des Verfassungsgerichtes aus dem März. Eine Frist, die ihr die Möglichkeit einräumte, sich noch einmal genauer zu erklären, ließ sie einfach verstreichen.

In dem neun Seiten langen Schriftstück, das der Berliner Zeitung vorliegt, wimmelt es von Ungereimtheiten, die das Gericht bis zu diesem Montag geklärt haben wollte. So behauptet sie, “niemand sei an der Stimmabgabe gehindert worden”, eine geradezu höhnische Formulierung angesichts der langen Warteschlangen, die sich vor vielen Wahllokalen bildeten, weil zum Beispiel viel zu wenige Wahlkabinen aufgestellt waren.

“Die wahlvorstehenden Personen waren aufgefordert, Personen, die Schwierigkeiten mit längeren Wartezeiten haben, bevorzugt wählen zu lassen”, heißt es seitens der Landeswahlleiterin weiter. Unklar ist, bei wem es sich um diese “bevorzugten Personen” gehandelt hat. Klar ist jedoch, daß wohl niemand “keine Schwierigkeiten” damit hat, stundenlang auf seine Stimmabgabe warten zu müssen.

Das Verfassungsgericht will auch wissen, in welchen Wahllokalen wie lange Unterbrechungen erfolgten, weil die Stimmzettel fehlten. Eine Frage, auf die es bisher seitens der Verantwortlichen keine Erklärung gibt. Nur wenn diese Angaben vorliegen, könne das Gericht einschätzen, wie viele Menschen an einer Stimmabgabe gehindert wurden und resigniert nach Hause gingen, so die Berliner Zeitung.

Seltsam auch, daß Stimmzettel bereits in der Woche vor der Wahl ausgeliefert wurden – wenn die Orte für die Aufbewahrung “sicher” schienen. Der Rest der Wahlzettel wurden – wie in früheren Jahren üblich – den Wahlvorstehenden am Tag vor der Wahl übergeben. Oft sei nur eine Grundausstattung an Stimmzetteln übergeben worden, der Rest sollte dann am Vormittag des Wahltages folgen, was bekanntermaßen gründlich in die Hose ging, denn zeitgleich fand der Berlin-Marathon statt und zahlreiche Straßen waren gesperrt. Was sind “sichere Orte” und was eine “Grundaustattung”? Fragen, auf die es von der Landeswahlleiterin bis heute keine Antwort gibt.

Ganze 19 Prozent der Wahllokale waren auch nach 18 Uhr noch offen – also nach der Prognose zum Wahlergebnis und den ersten Hochrechnungen. Vier hatten sogar noch nach 20 Uhr “wegen des großen Andrangs” geöffnet. Dieser Umstand könnte die “noch Wählenden” in ihrer Entscheidung beeinflusst haben.

Doch gerade diesen “großen Andrang” stellt Marcel Luthe in Frage: Im Vergleich zur Bundestagswahl 2017 gaben im September 981.359 Wähler ihre Stimme an der Wahlurne ab – das waren 224.598 Urnenwähler weniger als bei der vorherigen Wahl. Keine Überraschung, denn Berlin hatte wegen der Pandemie massiv für die Briefwahl geworden und bei der ging so einiges schief. Viele Wahlunterlagen seien durch die PIN AG und die Deutsche Post nicht zugestellt worden, gab die Wahlleitung zu.

Von 100 ausgestellten Wahlscheinen seien 92,5 Prozent “wirksam zur Wahl” genutzt worden, heißt es in reinem Beamtendeutsch. 82.668 Stimmen sollen “ungenutzt” und so “verloren” gegangen sein. Immer wieder hatten sich Wähler beschwert, die Unterlagen angefordert und gar nicht erst bekommen zu haben. Wer also konnte am Ende also überhaupt von seinem demokratischen verbrieften Wahlrecht Gebrauch machen?

Das Briefwahl-Chaos könnte nun auch Konsequenzen für die Linkenfraktion im Bundestag haben. In Lichtenberg hatte Gesine Lötzsch – eine von drei Direktkandidaten – einen Vorsprung von 8773 Stimmen. Wie hoch der Anteil der “verlorenen” Stimmen ist, weiß niemand. Wäre Lötzsch nicht gewählt, dann würde die Linke im Bundestag ihren Fraktionsstatus verlieren und nur noch zwei Sitze haben.

Die Briefwahl war nach Einschätzung von Marcel Luthe dann auch am anfälligsten für Missbrauch. Niemand könne bei solchen Prozeduren einen Abgleich der Unterschriften der 875.544 Briefwähler mit den Ausweisdaten vornehmen. Insgesamt, so seine Vermutung, hätten sich die Wahlfehler auf mindestens 100.000 potenzielle Wählerstimmen ausgewirkt. (MS)

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