Kapitulierende Richter (Symbolbild: shutterstock.com/Von Rafa Irusta)

Würzburg-Killer sollte unter Betreuung gestellt werden – Kuschelrichter lehnten ab

Wie die Deutschen von ihren eigenen Behörden im Stich gelassen (und sich selbst überlassen) werden, wenn es um die von den ohne Not ins Land gelassenen, illegalen Zuwanderern ausgehende “abstrakte” Bedrohungslage geht: Auch dafür entpuppt sich Würzburg als trauriges Beispiel und Fanal. Denn wie heute ans Licht kam, sollen die bayrischen Behörden im Vorfeld der Tat die Betreuung des Tatverdächtigen Abdirahman J. A. abgelehnt haben. Ausgerechnet Södolf Söders Bundesland, das noch vor 35 Jahren unter Franz-Josef Strauß als Inbegriff der Hardliner- und Nulltoleranzstrategie gegenüber Gefährdern aller Art galt, macht inzwischen sogar dem R2G-Shithole Berlin Konkurrenz. 

So sollte, wie “Focus” schreibt, der Killer-Somali bereits Anfang dieses Jahres einen Betreuer erhalten – auf “Anregung“, um nicht zu sagen: dringenden Rat einer psychiatrischen Einrichtung. Das entsprechende Verfahren wurde jedoch “mit Beschluss vom 14. April 2021 eingestellt“, wie das Amtsgericht Würzburg auf Anfrage mitteilte. Das Gericht kam damals laut eigener Auskunft zu dem Schluss, dass bei A. “keine ausreichenden Anhaltspunkte für das Erfordernis einer Betreuung bestanden, zumal der Betroffene trotz mehrfacher Versuche nicht angetroffen werden konnte.

So einfach funktioniert das also? Man kann zuhause nicht “angetroffen werden” – und ist seiner Probleme ledig? So leicht also lässt einen der Staat in Ruhe? Gut zu wissen für alle Steuersünder, die sich vorm Finanzamt in Sicherheit bringen müssen, oder säumige Zahler aller Art, die jederzeit mit Gerichtsvollzieherbesuchen rechnen müssen, aber auch für Drogendealer und Kleinkriminelle: Einfach dreimal nicht zuhause angetroffen werden – und schon hat man seine Ruhe. Oder etwa nicht?

Oh, halt: Für einheimische Deutschtrottel, ordnungsgemäß gemeldete Bürger und Subjekte ohne “vielfältige Migrationsgeschichte” gilt diese Laissez-Faire-Behandlung freilich nicht; sie wird ausschließlich denen zuteil, die mit dem Heiligenschein exotischer Schutzbedürftigkeit zu uns gelangt sind und als Kristallisationspunkt der moralischen Selbstherrlichkeit dieses Gutmenschenabenteuerlands taugen. Je kaputter ihr Herkunftsland, je koranhöriger ihre Sozialisierung und vor allem: je dunkler ihre Hautfarbe, umso größer die Narrenfreiheit.

Tödliches Laissez-Faire deutscher Gerichte und Behörden

Da spielt es dann auch keine Rolle, wenn wandelnde und tickende Zeitbomben wie der 24-Jährige Würzburger Täter schon wiederholt aufgrund psychischer Auffälligkeiten und Bedrohungen in den Fokus der Polizei geraten sind. Erst am 12. und am 13. Januar dieses Jahres hatte er in verschiedenen Obdachlosenunterkünften in Würzburg mehrere Personen beleidigt und mit einem Messer bedroht, wie die “dts Nachrichtenagentur” berichtet. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte jeweils Ermittlungen aufgenommen und beim dortigen zuständigen Amtsgericht waren seit Anfang des Jahres insgesamt vier Verfahren zu Abdirahman J. A. anhängig.

Im letzten (und noch immer laufenden) dieser vier Verfahren ging übrigens wieder mal um die Bestellung eines Betreuers; am 23. Juni, also zwei Tage vor der tödlichen Messerattacke, stellte die Betreuungsstelle der Stadt Würzburg dann Hinweise auf eine “bestehende Betreuungsbedürftigkeit aufgrund psychischer Auffälligkeiten” fest. Eine Sachverständige wurde damit beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Dieses liegt aktuell noch nicht vor. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber gründlich, heißt es – so gründlich, dass dann eben mal drei Frauen tot und sieben weitere schwerverletzt sind, weil die Bürokratismen und Schwerfälligkeiten einer chronisch überforderten Justiz für so etwas wie Bevölkerungsschutz in diesem zugrundegerichteten Merkel-“Schland” längst nicht mehr ausgelegt ist.

Und während die kognitive Dissonanz der Willkommensfetischisten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Haken und Volten schlägt, um das Offensichtliche weiter zu negieren und verleugnen – dass es sich um ein eindeutig terroristisches Tatmotiv handelte, zu dem eine möglicherweise erworbene oder als Grunderkrankung vorhandene Psychose möglicherweise hinzutrat -, da verdichten sich die Hinweise darauf, dass der Täter bereits vor seiner Flucht nach Deutschland in Somalia gemordet hat – und zwar im Auftrag einer islamistischen Terrororganisation… (DM)

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