Foto: 2G-Regel (über dts Nachrichtenagentur)

Alles kippt: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof kippt 2G im Einzelhandel

München – Das Lauterbach-Kartenhäuschen aus Terror und Schikane bricht immer mehr zusammen:

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat jetzt schon mal die 2G-Regel für Einzelhandelsgeschäfte vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit habe man einem Eilantrag der Inhaberin eines Beleuchtungsgeschäfts in Oberbayern stattgegeben, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Demnach sei eine 2G-Zugangsbeschränkung für Betriebe des Einzelhandels zwar grundsätzlich möglich, die konkrete bayerische Regelung erfülle die Voraussetzungen aber nicht.

Insbesondere im Hinblick auf die – ausdrücklich nicht abschließend gemeinte – Aufzählung von Ausnahmen und die uneinheitliche Behandlung von sogenannten “Mischsortimentern” lasse sich der angefochtenen Verordnung nicht mit hinreichender Gewissheit entnehmen, welche Ladengeschäfte von der Zugangsbeschränkung erfasst würden, hieß es zur Begründung. Gegen den Beschluss des Gerichts gibt es keine Rechtsmittel (BayVGH, Beschluss vom 19. Januar 2022, Az. 20 NE 21.3119).

Dabei wird es nicht bleiben, denn der Bundesregierung gehen die Argumente aus. (Mit Material von dts)

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