Neulich beim Asylantrag (Symbolfoto: Jacob Lund/Shutterstock)

Fehlt in Deutschland grade noch: Niederlande zahlen “Entschädigung” an Asylanten wegen zu langer Verfahren

Nicht nur in Deutschland, auch in den Niederlanden hat die wahnwitzige Asylpolitik dazu geführt, dass die Behörden mit der Bearbeitung der Anträge völlig überfordert sind. Dem scheidenden Regierungskabinett fiel nun nichts Besseres ein als zu beschließen, dass Asylbewerber, die sich über eine zu langsame Bearbeitung ihrer Asylanträge beschweren, Geld als “Entschädigungen” – quasi Geldstrafen der Regierungen – ausgezahlt bekommen sollen. Im nächsten Jahr sind dafür insgesamt 30 Millionen Euro an Strafzahlungen enthalten. Diese Summe wurde in der jüngsten Haushaltsaktualisierung einkalkuliert. „Bei dem derzeit geschätzten Asylzustrom, der Bearbeitung der Asylanträge und einer unveränderten Politik bei den Strafzahlungen besteht die Gefahr, dass auch nach 2025 Asylanträge nicht innerhalb der gesetzlichen Entscheidungsfrist bearbeitet werden“, erklärte Staatssekretär Van der Burg.

Im vergangenen Jahr zahlte die Einwanderungsbehörde IND, die beklagt, dass sie nicht annähernd über genügend Personal verfügt, um der Flut der Anträge gerecht werden zu können, bereits über 11 Millionen Euro an Strafgeldern. „Es kommen zu viele Asylbewerber für das System, wie wir es haben“, so van der Burg weiter. „Zwar sei das IND auf über 6000 Mitarbeiter angewachsen, aber die Rechtsprechung und der höhere Zustrom würden bedeuten, dass sich die Arbeit immer noch auftürme. „Die Rechtsprechung sorgt dafür, dass die Akten viel dicker geworden sind. Es ist mehr Arbeit, einen Fall beizulegen. Wir verbringen mehr Zeit damit, jemanden abzulehnen oder zuzuweisen. Alles muss protokolliert werden“, stellte er fest.

Anwälte und Migrationslobbyisten profitieren mit

Zwischen 2017 und 2022 wurden bereits mehr als 43 Millionen Euro an Zwangsgeldern ausgezahlt. Dass der Staat Zwangsgelder wegen verschleppter oder schier unmöglicher Bearbeitung von Anträgen im Zuge seiner hoheitlichen Aufgaben an Privatpersonen – in dem Fall nicht einmal eigene Bürger – auskehrt, dürfte dabei ein Novum sein.

Das Unterhaus will die Zwangsgelder zwar bald endgültig abschaffen, aber es wird erwartet, dass immer noch zweistellige Millionenbeträge auf dem Gerichtsweg ausgezahlt werden müssen, wenn Fristen versäumt werden. Versuche aus der Politik, diesen Irrsinn zu beenden, scheiterten an der Justiz, die geurteilt hatte, dies würde gegen europäisches Recht verstoßen. Es gibt sogar Fälle, in denen Asylbewerber nicht zu ihrem Anhörungsverfahren erscheinen, um es zu verzögern und die Strafzahlungen so einzustreichen. Und wie in Deutschland gibt es auch in den Niederlanden Legionen von Anwälten und sonstigen Migrationslobbyisten, die von dem kaputten System profitieren. Man kann nur hoffen, dass die Ampel nicht noch auf die Idee kommt, Ähnliches in Deutschland einzuführen – wo laut Caritas die meisten Asylbewerber ja ebenfalls mit eifriger Unterstützung von Anwälten und NGOs fast schon gewohnheitsmäßig gegen den Staat klagen. Leider wäre diese jedoch immer noch jedenfalls wahrscheinlicher als eine Begrenzung der Massenzuwanderung. (TPL)

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